preparatory:AB 375020
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-03
Wortprotokoll
Am Ursprung dieser parlamentarischen Initiative stehen zwei Dinge. Der erste Aspekt ist die Tatsache, dass man bürokratische Abläufe vereinfachen soll, wenn jemand die Arbeit schon gemacht hat. Das heisst: Wenn die EU ein komplettes Zulassungsverfahren durchgespielt hat, das identisch ist mit dem schweizerischen, dann soll man in der Schweiz die gleiche Arbeit nicht noch einmal machen. Das hat eine gewisse Logik. Der zweite Aspekt ist, dass wir in der Schweiz auch zukünftig Nahrungsmittel produzieren wollen, und wir wissen, dass das leider nicht ohne Pflanzenschutzmittel geht. Diese zwei Aspekte haben dazu geführt, dass wir keine Revolution machen, sondern einfach sagen: Das, was die EU geprüft hat, akzeptieren wir. Das ist ein einfacher Schritt.
Ich erlaube mir nun, kurz auf die beiden Minderheiten einzugehen, und teile Ihnen mit, dass die Mitte-Fraktion in beiden Fällen die Mehrheit unterstützen wird. Bei Artikel 160a Absätze 3 und 4 sieht die Mehrheit bei Absatz 4 vor, das Wort "Produkte" zu belassen, während es der Ständerat streichen will. Der Ständerat hat dazu im Sinne argumentiert, dass das eine rein redaktionelle Änderung sei. Für die Mitte-Fraktion ist klar, dass es eben nicht nur eine redaktionelle Änderung ist, sondern die Grundlage nachhaltig verändert. Aus diesem Grunde haben wir uns in der Kommission die Unterschiede von der Verwaltung erklären lassen und sind zum Schluss gekommen, dass die Formulierung, wie sie nun die Mehrheit gewählt hat, deutlich besser und eben nicht nur eine redaktionelle Änderung ist. Dies sage ich einfach zuhanden des Ständerates, der diese Frage noch einmal behandeln muss.
Zur zweiten Minderheit bei Artikel 160a Absatz 6 zur Frage der Notfallzulassung: Die Mitte-Fraktion teilt die Auffassung, dass die vom Ständerat gemachten Einschränkungen richtig sind. Der erste Entwurf ging durchaus ein wenig weit. Aber die Beratung zwischen beiden Räten führt man ja auch, um Verbesserungen zu machen. Was der Ständerat nun eingefügt hat, ist eine gute Lösung. Sie sagt klar: Automatisch nachvollzogen wird, "sofern die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt des Herkunftslandes des Pflanzenschutzmittels denen der Schweiz gleichwertig sind". Das heisst, wenn der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in diesen Ländern den gleichen Stellenwert, die gleichen Regeln hat wie in der Schweiz, übernimmt man diese Notfallzulassungen. Das ist deutlich. Da geht es darum, die Menschen, die Tiere und die Umwelt zu schützen. Dieser Standard reicht.
Die Formulierung, wie sie die Minderheit Badran Jacqueline beantragt, geht deutlich weiter. Sie will das Erfordernis von klimatischen, topografischen und landwirtschaftlichen Bedingungen hineinnehmen. Damit trägt sie dem Umstand nicht Rechnung, dass die Schweiz eben nicht eine einzige Zone ist, sondern klimatisch verschiedenen Zonen entspricht. Die Produktion in südlichen Regionen wie dem Wallis oder dem Tessin ist von der Produktion in anderen Regionen in der Schweiz deutlich zu unterscheiden. Diese sind verschiedenen Regionen in Europa ähnlich. Deshalb ist es richtig, dass wir auf das Wesentliche abstellen, nämlich auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Diese Basis, welche die Mehrheit beantragt, garantiert, dass dieser Schutz gesichert ist.
Sie sehen, wir haben uns die Aufgabe nicht leicht gemacht. Wir haben eine ausgewogene Lösung gefunden, welche bürokratischen Doppelaufwand reduziert und die Produktion in der Schweiz ermöglicht, indem man sich in dieser Frage insbesondere dem Verfahren der EU anschliesst.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen. Ich lade den Ständerat dazu ein, insbesondere die Frage, welche er als redaktionell abgetan hat, noch einmal zu überprüfen. Es lohnt sich, wenn der Ständerat hier dem Nationalrat folgt.