preparatory:AB 375316
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04
Wortprotokoll
Spitäler, Pflegeheime und andere besondere Einrichtungen müssen im Notfall rasch und sicher evakuiert werden können. Dazu braucht es gute Planungsgrundlagen und klare Kompetenzen. Hier stimmt der Bundesrat vollständig mit dem Anliegen überein. Er erkennt auch die Bedeutung des Anliegens, das in der Motion formuliert wird. Dennoch erachtet er die Annahme der Motion als nicht notwendig, und dies aus folgenden Gründen, die zum Teil auch bereits von Nationalrat Gartmann ausgeführt wurden.
Erstens fällt das Anliegen der Motion in die Kompetenz der Kantone bzw. der Trägerschaften von besonderen Einrichtungen. Diese sind für den Betrieb und die Sicherheit der jeweiligen Einrichtung zuständig. Darunter fällt auch die Pflicht, eine Evakuierung zu planen. Der Bund sollte nicht in Gesetzen Kompetenzen verankern, die in der Rechtsetzungsverantwortung der Kantone liegen.
Zweitens bestehen bereits heute konzeptionelle Grundlagen für die Evakuierung besonderer Einrichtungen im Ereignisfall. Diese gewährleisten die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Akteuren. Gewisse erkannte Defizite betreffen nicht die Stufe der rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem jene der operativen Umsetzung. Den Defiziten auf dieser Stufe ist nicht mit Rechtsanpassungen beizukommen.
Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, sich auf bestehende Instrumente zu stützen und diese weiterzuentwickeln. Insbesondere ist die Koordination zwischen Bund, Kantonen und Trägerschaften von besonderen Einrichtungen weiter zu stärken. Hierzu kann auch die Umsetzung von Empfehlungen und Best Practices beitragen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.