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preparatory:AB 375343

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04

Wortprotokoll

Ich freue mich, eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission diesmal zu unterstützen und sie zur Annahme zu empfehlen.

Die verschärfte sicherheitspolitische Lage in Europa, insbesondere der Angriff Russlands auf die Ukraine, hat die schweizerische Schutzbauinfrastruktur wieder in den Fokus gerückt. Denn die Zivilbevölkerung ist in bewaffneten Konflikten massiv betroffen. Für Schutz und somit das physische Überleben ist die Bevölkerung auf eine gute Schutzbauinfrastruktur angewiesen. Dabei ist zwischen den Schutzräumen für die Bevölkerung und den Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz zu unterscheiden.

Bei den Schutzräumen will der Bundesrat am Prinzip des Kollektivschutzes festhalten, also jeder Einwohnerin und jedem Einwohner einen Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes zuweisen. Aktuelle Ereignisse zeigen aber, dass in bewaffneten Konflikten nicht ständig und flächendeckend Kampfhandlungen und Angriffe stattfinden. In gewissen Regionen und zu gewissen Zeiten geht der Arbeits- und Lebensalltag annähernd normal weiter. Er muss das auch, um die Wirtschaft aufrechtzuerhalten und insbesondere das Funktionieren der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Deshalb wird gegenwärtig geprüft, wie das bestehende Schutzbautensystem ergänzt werden kann, um Personen zu schützen, die sich im Ereignisfall nicht an ihrem Wohnort und somit nicht in der Nähe des ihnen zugewiesenen Schutzraums befinden. Dies ist vor allem in grösseren Städten und Ballungszentren mit einem hohen Pendleraufkommen der Fall. Jedoch ist zu betonen, dass sich die Gesamtbevölkerung bezogen auf die gesamte Lebenszeit, also Arbeitszeit und Freizeit inklusive Schlafzeit, nach wie vor überwiegend am Wohnort aufhält. In einem bewaffneten Konflikt dürfte dies noch deutlich mehr der Fall sein. Deshalb geniesst der Schutz der Bevölkerung in den Schutzräumen am Wohnort nach wie vor Priorität und sollen die alternativen Schutzräume das bewährte System ergänzen, aber nicht ablösen.

Gegenwärtig klärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz in einer Studie ab - darauf wurde hingewiesen -, welche Anforderungen alternative Schutzeinrichtungen erfüllen müssen und welche Arten unter- oder oberirdischer Infrastrukturen sich eignen würden. In erster Linie dürften das Tunnels, Tiefgaragen, Bahnhöfe oder speziell verstärkte Gebäude sein. Die Studie bildet die Grundlage für ein Aussprachepapier an den Bundesrat zum weiteren Vorgehen und zur Finanzierung. Je nach gewählter Variante werden wohl auch die rechtlichen Grundlagen anzupassen sein.

Sie sehen, die Motion der SiK-N rennt offene Türen ein und stützt die bereits laufenden und weiter vorgesehenen Arbeiten zur Realisierung von alternativen Schutzeinrichtungen.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat Annahme der Motion.