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preparatory:AB 375427

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04

Wortprotokoll

Auch bei diesem Vorstoss geht es um die Behandlung von Problemen, die in einer solch grossen Organisation wie der Armee auftreten können und dort auch tatsächlich auftreten. Es ist mir wichtig, dass man nicht die ganze Organisation diffamiert und quasi erklärt, Delikte und kriminelle Tätigkeiten seien die Normalität. Jedes Delikt ist eben etwas, das nicht normal ist, das sich nicht gehört. Deshalb müssen wir diese Fragen mit grosser Ernsthaftigkeit angehen. Aber es geht nicht an, mit einer generellen Diffamierung der Armee zu behaupten, das sei eben normal in der Armee. Damit verharmlost man auch die einzelnen Delikte.

Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Postulanten, dass eine unabhängige Vertrauensstelle für die Armee wichtig ist. Mit seinem Entscheid vom 30.[NB]Juni 2021 hat er deshalb eine solche Stelle geschaffen. Das Dienstreglement der Armee hält explizit fest, dass diese Stelle ihre Funktion unabhängig ausübt, weisungsungebunden ist und alle Anfragen vertraulich behandelt. Die unabhängige Vertrauensstelle für die Angehörigen der Armee hat per 1.[NB]Januar 2022 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist nicht Teil der Armee, sondern administrativ dem Generalsekretariat des VBS angegliedert. Dies garantiert, dass sie, wie es einer Ombudsstelle gebührt, ihre Arbeit unparteiisch und ohne Einflussnahme ausüben kann.

Die Coleitung der Stelle setzt alles daran, dass gemeldete Missstände einer für alle Beteiligten nachhaltigen Lösung zugeführt werden können. Damit wird nicht nur für die Ratsuchenden eine bessere Ausgangslage erwirkt, es kommt auch dem Vertrauen der Armee zugute. Die Vertrauensstelle behandelt alle Anfragen diskret. Namen und/oder Funktionen nennt die Vertrauensstelle gewünschten Gesprächspartnern in der Armee oder der Verwaltung ausschliesslich auf ausdrücklichen Wunsch der ratsuchenden Person. Die Vertrauensstelle kann telefonisch, per Mail und mittels eines Online-Formulars kontaktiert werden. Sie nimmt auch anonyme Meldungen entgegen.

Ich habe keinerlei Hinweise, dass die vertrauensvolle Arbeit sowie die Unabhängigkeit dieser Vertrauensstelle irgendwie gefährdet wären. Deshalb erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulates bereits als erfüllt.