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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-08
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben an den drei Sitzungstagen vom 11., 12.[NB]und 18.[NB]Mai 2026 den Geschäftsbericht des Bundesrates beraten und die jeweils zuständigen Departementsvorsteher und Departementsvorsteherinnen sowie den Bundeskanzler zur Aussprache empfangen. Die beiden GPK hatten die Möglichkeit, die Mitglieder des Bundesrates und den Bundeskanzler zu von ihnen gewählten aktuellen Themen aus deren Departementen anzuhören und zu befragen. Aus drei Subkommissionen wird nachfolgend noch Weiteres erläutert.
Der Geschäftsbericht gibt auf rund 200 Seiten umfassend Auskunft über die Arbeiten und über die Zielerreichung des Bundesrates im Jahr 2025. Im ersten Teil wird eine ausführliche Lagebeurteilung mit einem Monitoring mittels Legislaturindikatoren gemacht. Der Geschäftsbericht zeigt anhand der vier grossen Leitlinien informativ und transparent die Zielerreichung des Bundesrates auf. Die 25 Ziele gemäss Legislaturplanung 2023-2027 werden mittels Indikatoren gemessen und mit übersichtlichen Tabellen veranschaulicht. In gut lesbarer Form findet man dort Informationen, zum Beispiel zur Entwicklung der Schuldenquote, zur Erwerbsquote der Frauen, zur Mehrsprachigkeit der Jugendlichen, aber auch zum Vertrauen in die Armee, zur digitalen Kriminalität, zum Material-Fussabdruck pro Person und zu vielem mehr.
Jedes der 25 Ziele enthält geplante Geschäfte. Der Realisierungsgrad der geplanten Geschäfte wird im Bericht ausgewiesen. Bei fünf Zielen wurden die zugerechneten Geschäfte realisiert, bei sechs Zielen wurden sie überwiegend realisiert, bei elf wurden sie teilweise realisiert, und bei zwei Zielen wurden sie nicht realisiert. Zudem haben zwei Ziele noch keine geplanten Geschäfte und können somit noch keinem Realisierungsgrad zugeteilt werden.
Ich äussere mich nun noch zum Querschnittthema, zu dem die Geschäftsprüfungskommissionen vom Bundesrat ausführlicher informiert wurden, nämlich zur Strategie und zum aktuellen Stand des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in den einzelnen Departementen. Für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung gilt seit März 2025 die KI-Teilstrategie, welche die Bundeskanzlei im Auftrag des Bundesrates erarbeitet hat. Die Bundeskanzlei ist in der Umsetzung federführend. Sie hat ab Februar 2026 die Koordination der departementsübergreifenden Zusammenarbeit unter dem Titel "KI-Netzwerk" vom Bundesamt für Statistik übernommen.
Der Einsatz von KI soll Verwaltungsprozesse und Dienstleistungen optimieren, Führungskräfte und Mitarbeitende unterstützen und neue Lösungsansätze ermöglichen. Die Strategie definiert Prinzipien und fasst ihre Ziele in den drei Handlungsfeldern "Kompetenzen aufbauen", "Vertrauen verdienen" und "Effizienz steigern" zusammen.
Wir haben erfahren, dass KI nach Einschätzung der Departementsvorstehenden grosses Potenzial birgt, das gezielt ausgeschöpft werden muss. Dies ist zum Beispiel bei Mustererkennungen, in der Effizienzsteigerung, bei automatisierten Abwicklungen oder bei Übersetzungen der Fall. Das grosse Bewusstsein für die besondere Verantwortung, die der Staat trägt, war bei allen Departementsvorstehenden sowie beim Bundeskanzler gut spürbar. Die mit dem KI-Einsatz verbundenen Herausforderungen sind vielfältig und erfordern einen integrativen, strategischen Ansatz, welcher technologische Entwicklungen mit rechtlicher Verbindlichkeit, ethischen Grundsätzen und organisatorischer Kompetenz verbindet.
Die Beratung des Geschäftsberichtes und insbesondere der offene Austausch mit den Departementsvorstehenden sowie dem Bundeskanzler waren für die GPK sehr interessant. An dieser Stelle danke ich im Namen der Geschäftsprüfungskommissionen dem Bundesrat und der Verwaltung für die grosse und wertvolle Arbeit im letzten Jahr.
Die GPK des Nationalrates und des Ständerates haben einstimmig entschieden. Hier ist die GPK des Nationalrates wichtig. Ich beantrage Ihnen als deren Präsidentin, den Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates zu genehmigen.