preparatory:AB 376534
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-11
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich Ihnen für die grossmehrheitlich positive Aufnahme des Engagements unserer Soldatinnen und Soldaten im Kosovo danken. Es ist wichtig, dass Sie die Arbeit anerkennen, die in diesem schwierigen Gebiet seit Jahrzehnten täglich gemacht wird.
Letzten Sommer habe ich unsere Armeeangehörigen der Swisscoy besucht und mir selbst ein Bild von der Lage vor Ort gemacht. Meine persönlichen Eindrücke, die Gespräche und die Entwicklung der Sicherheitslage haben mir bestätigt, dass die Präsenz der Kfor und der Beitrag der Schweiz zu dieser Mission nicht nur für die Sicherheit der Region, sondern auch für die Sicherheit Europas weiterhin unverzichtbar sind. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung. Er hat am 19.[NB]November 2025 beschlossen, das Mandat der Swisscoy um drei Jahre, also bis zum 31.[NB]Dezember 2029, zu verlängern.
Seit dem Ende des Kosovo-Kriegs im Jahr 1999 wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Heute verfügt der Kosovo über funktionierende demokratische Institutionen. Die Wahlen gelten als frei und fair. Der Kosovo steht jedoch weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Obwohl die Sicherheitslage im Land insgesamt ruhig ist, bleibt sie weiterhin fragil, insbesondere im Norden. Darauf haben Sie in mehreren Voten hingewiesen. Die Vorfälle, die sich dort im Jahr 2023 ereigneten, waren so schwerwiegend, dass die Nato die Kfor zweimal verstärken musste. Die Kfor erfüllt weiterhin den Auftrag des UNO-Sicherheitsrates. Sie sorgt für Sicherheit und Stabilität, damit ein erneuter bewaffneter Konflikt verhindert wird. Die Kfor ist das einzige Sicherheitsinstrument, das von allen Seiten anerkannt und respektiert wird.
Die Truppenstärke der Kfor wurde laufend an die Lageentwicklung angepasst. Sie wurde zwischenzeitlich reduziert und seit 2023 wieder aufgestockt. Der Beitrag der Schweiz ist bedeutsam und weiterhin notwendig, was mir auch in meinen persönlichen Gesprächen mit Vertretern aus dem Kosovo, der Kfor und der Nato bestätigt wurde. Auch darauf hat die letztjährige Nationalratspräsidentin hingewiesen.
Der Einsatz stärkt auch die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz, weil in zentralen Fähigkeitsbereichen praktische Erfahrungen im Einsatz gesammelt werden. In dieser Hinsicht sind das Training und die standardisierten Einsatzverfahren in der Zusammenarbeit von grossem Nutzen für die Schweizer Armee. Der Einsatz ermöglicht es, über einen längeren Zeitraum Erfahrungen bezüglich Tauglichkeit, Leistungsfähigkeit und Instandhaltungsbedarf von bestehendem wie auch neuem Material zu sammeln. Solche Erkenntnisse sind für die Verteidigungsfähigkeit der Armee ebenfalls von grossem Nutzen.
Der Bundesrat beantragt, den Beitrag weiterzuführen. Der Maximalbestand der Swisscoy umfasst aktuell 215 Armeeangehörige. Der Bundesrat hat derzeit die Kompetenz, eine unbefristete Erhöhung um bis zu 30 Armeeangehörige zu beschliessen. Im November 2023 hat er davon Gebrauch gemacht. Nach dem Abzug von zwei österreichischen Kompanien aus der Kfor hat er entschieden, den Bestand der Swisscoy ab April 2024 von 195 auf 215 aufzustocken, um einen Teil der Leistungen zu übernehmen, die Österreich bis dahin erbracht hatte. Diese Stärkung lag in unserem sicherheitspolitischen Interesse, die militärische Machbarkeit war gegeben.
Dass die Schweiz willens und imstande ist, auch kurzfristig zusätzliche Leistungen zu übernehmen, ist ein starkes Zeichen. Um auch künftig solche kurzfristig auftretenden zusätzlichen Aufgaben übernehmen zu können, beantragt der Bundesrat, dass er diese Kompetenz auch für das Mandat von 2027 bis 2029 erhält, sprich, dass er den Maximalbestand bei Bedarf von 215 auf maximal 245 Armeeangehörige erhöhen kann. Eine allfällige Erhöhung des Swisscoy-Bestands um zusätzliche 30 Armeeangehörige muss Voraussetzungen erfüllen. Eine Erhöhung des Bestands muss den sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz dienen, und die militärische Machbarkeit muss gegeben sein.
Unabhängig davon - wie bei bisherigen Mandaten - sieht auch der vorliegende Bundesbeschluss zwei Möglichkeiten vor, das Kontingent für spezifische Zwecke befristet aufzustocken. Dies soll in zwei Fällen möglich sein: erstens, wenn es für die Sicherheit des Schweizer Kontingents notwendig ist, also im Fall einer drastischen Verschlechterung der Lage, oder zweitens für Logistik und Instandhaltungsarbeiten. Die Kosten des Einsatzes mit einem Maximalbestand von 250 Armeeangehörigen betragen pro Jahr rund 48,9 Millionen Franken. Finanziert wird der Einsatz wie bislang aus dem regulären Armeebudget. Hier kann ich Nationalrat Tuena antworten: Der Bundesrat hat nicht die Absicht, einfach per se und ohne Grund auf 300 aufzustocken, zumal er das ja auch nicht beantragt. In die Prävention zu investieren, ist ein wichtiger Punkt und besonders wichtig im Kosovo.
Zusammenfassend: Das Ausbrechen eines bewaffneten Konflikts im Westbalkan hätte direkte Auswirkungen auf die Sicherheit Europas und der Schweiz. Wir haben das in den 1990er-Jahren erlebt, wobei die Sicherheitslage in Europa heute noch angespannter ist als damals. In der Schweiz lebt eine grosse Diaspora aus dem Westbalkan; Sie haben in Ihren Voten auch darauf hingewiesen. Zwischen den Bevölkerungsgruppen der Diaspora wären Spannungen vorprogrammiert. Eine Eskalation in der Region würde zudem den Migrationsdruck auf die Schweiz stark erhöhen.
Der Schweizer Beitrag zur Kfor dient konkreten nationalen Sicherheitsinteressen. Die Schweiz leistet mit der Swisscoy aber auch einen solidarischen Beitrag für die Sicherheit Europas. Die Schweiz leistet als neutraler Staat keine militärische Unterstützung. Umso wichtiger ist es, dass wir dort, wo wir können und wo unser Know-how besonders wertvoll ist und geschätzt wird, zur Sicherheit Europas beitragen. Die Swisscoy ist unser wichtigster Beitrag in der militärischen Friedensförderung. Es ist auch der grösste und sichtbarste Beitrag der Schweiz in der Zusammenarbeit mit der Nato.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag auf Nichteintreten abzulehnen.
Ich möchte hier noch eine kleine Ergänzung zu den Fragen bezüglich der Menschenrechtslage im Kosovo anbringen, die vielleicht nachher auch noch einmal gestellt werden. Die Schweiz verfolgt die Situation im Kosovo selbstverständlich sehr aufmerksam. Die erwähnten Probleme beim Schutz von Minderheiten sind bekannt. Der Bundesrat geht ja auch in der vorliegenden Botschaft unter den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.4 darauf ein. Der Schutz von Minderheiten ist ein zentrales Element der Menschenrechte und eine Voraussetzung für Stabilität und sozialen Frieden. Minderheitenrechte sind zudem ein Pfeiler der Verfassung des Kosovo. Daher erwarten wir, dass der Kosovo Menschen- und Minderheitenrechte auch akzeptiert und respektiert. Die Schweiz hat ihre Besorgnis über diese Entwicklung gegenüber der kosovarischen Regierung zum Ausdruck gebracht und das Thema auch in multilateralen Gremien wie der OSZE besprochen.
Neben ihrem Engagement in der militärischen Friedensförderung setzt sich die Schweiz auch mit anderen Aktivitäten für Frieden, Stabilität und Sicherheit im Kosovo sowie auf dem weiteren Westbalkan ein; das wäre auch eine Antwort auf das Votum von Nationalrat Andrey. Die Schweiz engagiert sich zudem für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo. Das EDA führt hierzu den sogenannten Solothurner Prozess. Es ist ein informelles Format, bei dem sich hochrangige Politikerinnen und Politiker beider Länder regelmässig treffen. Dieser Prozess ergänzt den von der EU geführten Dialog zwischen dem Kosovo und Serbien.
Als Vorsteher des VBS möchte ich an dieser Stelle betonen, dass die Aufgabe der Kfor, an der wir uns mit der Swisscoy beteiligen, darin besteht, eine Eskalation zu verhindern und gegebenenfalls einzugreifen. Die von Nationalrat Imark angesprochenen Entwicklungen zeigen, dass im Kosovo die Gefahr einer Eskalation weiterhin besteht, und genau deshalb ist die Präsenz der Kfor im Kosovo nach wie vor notwendig.
Zur Frage von Nationalrat Büchel bezüglich konkreter Beiträge: Neben den Beiträgen in den Stäben dieser Einheiten im Kosovo und für die Logistik für die Nato-Truppen, die dort im Einsatz sind, leisten insbesondere auch die Liaison and Monitoring Teams (LMT) an den verschiedenen Orten einen sehr wichtigen Beitrag für die Befriedung der Region und übernehmen eben auch eine präventive Rolle, damit Konflikte gar nicht ausbrechen. Ich habe persönlich die LMT in Mitrovica besucht; die jungen Schweizerinnen und Schweizer, die dort im Einsatz stehen, spielen eine ganz wichtige Rolle zur Prävention von Konflikten.
Es wurde gefragt, weshalb wir unser Kontingent erhöhen, während andere abbauen. Nicht alle Staaten reduzieren ihre Kontingente. Es besteht jedoch Druck seitens der USA, den Gesamtbestand zu senken. Das heisst nicht, dass auch die Schweiz reduzieren muss. Die Anzahl der beteiligten Staaten hat sich in den letzten drei Jahren sogar erhöht und beträgt heute 33.
Zur Minderheit I (Tuena) bei Artikel[NB]1: Der Bundesrat beantragt die Verlängerung des Einsatzes zur Unterstützung der Kfor bis am 31.[NB]Dezember 2029. Grundlage dieser Beteiligung bzw. der Friedensmission bildet eine kontinuierliche Lagebeurteilung durch die Nato und die Schweiz; wie sich die Lage mittel- und langfristig entwickelt, lässt sich heute nicht voraussagen. Beantragt wird eine Verlängerung bis Ende 2029, wobei das Parlament vor Ablauf dieses neuen Mandates erneut über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Ein bereits heute beschlossener Abzug der Truppen bis 2029 würde die Schweiz binden und ihre Handlungsfreiheit aufheben. Zudem wäre diese Ankündigung ein Zeichen der Entsolidarisierung, das von unseren Partnern kaum verstanden würde, und sie liefe der Absicht des Bundesrates zuwider, die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel[NB]2: Der Bundesrat beantragt, die Erhöhung des Kontingentes zur Deckung zusätzlicher Bedürfnisse der Kfor um 30 Angehörige zu ermöglichen. Die Kommission beantragt hingegen eine Erhöhung um bis zu 85 Angehörige der Armee; damit würde der Gesamtbestand, wie Nationalrat Tuena ausgeführt hat, auf maximal 300 festgelegt. Dieser Antrag steht im Einklang mit der Absicht des Bundesrates, allfällige kurzfristige Kapazitätslücken der Kfor schliessen zu können. Voraussetzung ist, dass die Armee über das notwendige Material, Personal und die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, dass der zusätzliche Beitrag den sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz entspricht und dass auch die Kosten berücksichtigt werden. Allfällige Anfragen würden in Bezug auf all diese Punkte geprüft. Aus heutiger Sicht kommen verschiedene Leistungen infrage, z.[NB]B. ein Detachement der Spezialkräfte oder zusätzliche Monitoring-Teams. Mit diesem Antrag erhält der Bundesrat gegenüber der in der Botschaft vorgesehenen Erhöhung um 30 Armeeangehörige einen grösseren Handlungsspielraum. Es spricht daher nichts gegen die Annahme dieses Antrages.
Zur Minderheit I (Tuena) bei Artikel[NB]2: Auch dieser Minderheitsantrag läuft der Absicht des Bundesrates zuwider. Ein bereits heute beschlossener gestaffelter Rückzug würde die Schweiz binden und ihre Handlungsfreiheit aufheben. Zudem wäre eine solche Ankündigung ein Zeichen der Entsolidarisierung, das von unseren Partnern kaum verstanden würde. Ich bitte Sie daher, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, ebenso den Minderheitsantrag II (Tuena) zu Artikel 2 Buchstabe c, der das Gegenteil verlangt, das heisst die Streichung der Möglichkeit zur Verstärkung des Kontingentes an Armeeangehörigen.
Zum Minderheitsantrag Tuena zu Artikel[NB]5: Gemäss dieser Minderheit soll der Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Es geht hier nicht um eine Frage des Mutes des Bundesrates - dieser ist mitunter sogar zu tollkühnen Schritten bereit -, vielmehr geht es um die Rechtssituation. Das Parlamentsgesetz sieht in Artikel 29 vor, dass die Bundesversammlung Einzelakte, die dem Referendum nicht unterstehen, in der Form des einfachen Bundesbeschlusses erlässt. Einzelakte der Bundesversammlung werden in der Form des Bundesbeschlusses nur dann dem Referendum unterstellt, wenn die notwendige gesetzliche Grundlage weder in der Bundesverfassung noch in einem Bundesgesetz besteht. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Geschäft nicht erfüllt. Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes (MG) sieht vor, dass der Swisscoy-Einsatz aufgrund von Bewaffnung, Dauer und Kontingentsgrösse durch die Bundesversammlung genehmigt wird; damit besteht eine gesetzliche Grundlage.
Zudem müssen gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung Bundesbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt werden, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen. Für Beschlüsse nach Artikel 66b Absatz 4 MG ist dies gerade nicht vorgesehen. Der Beschluss über den Swisscoy-Einsatz kann daher nicht dem Referendum unterstellt werden. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.