preparatory:AB 376585
Zryd Andrea · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-11
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Pfister führte aus, dass das Ausbrechen eines bewaffneten Konflikts im Westbalkan direkte Auswirkungen auf die Sicherheit Europas und somit auch auf die Schweiz haben könnte. In der Schweiz lebt eine grosse Diaspora aus dem Westbalkan. Zwischen den Bevölkerungsgruppen der Diaspora wären Spannungen vorprogrammiert. Eine Eskalation in der Region würde zudem den Migrationsdruck auf die Schweiz stark erhöhen.
Der Schweizer Beitrag an die Kfor dient konkreten nationalen Sicherheitsinteressen. Mit der Swisscoy leistet die Schweiz einen solidarischen Beitrag zur Sicherheit Europas. Viele an der Kfor beteiligte Staaten engagieren sich stark in der militärischen Unterstützung der Ukraine, was die Schweiz als neutraler Staat nicht tut. Wir profitieren aber von ihren Einsätzen. Die meisten Mitglieder der Kommission und auch der anwesende Korpskommandant Michaud haben betont, dass der Einsatz der Swisscoy unser wichtigster Beitrag zur militärischen Friedensförderung ist. Unser Beitrag zu dieser Mission ist bedeutsam, und der Mehrwert für die Schweizer Armee ist gross. Wir leisten damit einen wichtigen Partnerschaftsbeitrag und übernehmen in der internationalen Gemeinschaft Verantwortung. Die Interoperabilität der Armee als eines Ganzen wird gestärkt, weil diese Erfahrungen dank unseres Milizsystems in die Truppe einfliessen.
Es gab verschiedenste Anträge in der Kommission. Den Antrag des Bundesrates habe ich eben erwähnt: die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der Kfor bis bember 2029 sowie die Erhöhung des Maximalbestands um 30 AdA.
Es gab den Antrag Riniker Nr.[NB]1. Dieser forderte, dass der Bundesrat das Kontingent um bis zu 85 AdA erhöhen kann. Die Begründung war, dass sich die Sicherheitslage in Europa verschärft hat. Es gibt zahlreiche Nationen, die sich zurückziehen und in der Ukraine aushelfen. Die Schweiz könnte nun im Kosovo in die Bresche springen und genau diese Lücken schliessen.
Kollege Tuena stellte mehrere Anträge: den Antrag Tuena Nr.[NB]5 auf Nichteintreten auf das Geschäft und unter anderem den Antrag Tuena Nr.[NB]2, einen Konzeptantrag. Darin wird zu Artikel 1 gefordert, den Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung der Kfor für eine letzte Zeitspanne, die spätestens am 31.[NB]Dezember 2029 enden soll, zu genehmigen. Gestrichen werden soll der Maximalbestand von 215 AdA. Der Antrag fordert zudem die Streichung von Artikel 2, respektive der Bundesrat soll ab 1.[NB]Januar 2027 einen gestaffelten Rückzug anordnen.
Weiter gab es einen Eventualantrag Tuena Nr.[NB]3. Der Antrag Tuena Nr.[NB]4 forderte in Artikel 5, dass der Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll. Die Begründungen bezogen sich meist auf die hohen Kosten und darauf, dass sich auch andere Nationen aus dem Kosovo zurückziehen.
Die Abstimmungen waren folgendermassen: Wir traten mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. Der Antrag Riniker Nr.[NB]1 obsiegte mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Die beiden Konzeptanträge Tuena Nr.[NB]2 respektive Nr.[NB]3 unterlagen jeweils dem Antrag Riniker Nr.[NB]1 mit 7 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Der Antrag Tuena Nr.[NB]4 zu Artikel 5 wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen verworfen.
Die Gesamtabstimmung fiel mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfes aus.