Lexipedia

AB 378248

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-18

Wortprotokoll

Mit meiner Motion verlange ich die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Lärmblitzern. Es geht darum, den Vollzugsbehörden ein wirksames Instrument gegen übermässigen Fahrzeuglärm zur Verfügung zu stellen. Warum? Ein sehr kleiner Anteil des Verkehrs, etwa 1 Prozent der Fahrzeuge, verursacht durch Autoposing, starkes Beschleunigen oder unnötiges Hochdrehen des Motors übermässige Lärmspitzen. Diese wenigen Fahrzeuge sind für einen überproportionalen Teil der Lärmbelastung verantwortlich und stören die Bevölkerung am stärksten.

Lärm ist nicht nur ein Komfortproblem, sondern ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Besonders kritisch sind kurzzeitige, sehr hohe Lärmspitzen, die entstehen, wenn man abrupt beschleunigt, den Motor absichtlich aufheulen lässt oder an der Ampel in einem kleinen Gang Gas gibt. Gerade nachts führen solche Ereignisse zu Aufwachreaktionen. Aber auch wenn die Betroffenen nicht vollständig erwachen, reagiert der Körper mit der Ausschüttung von Stresshormonen, die Schlaf und Erholung beeinträchtigen. Die Lärmwirkungsforschung zeigt klar, dass wiederholte nächtliche Störungen langfristig gesundheitliche Folgen haben können. Deshalb ist es sachgerecht, gezielt die Spitzenbelastungen zu reduzieren. Genau hier kommen die Lärmradare ins Spiel. Die Erkenntnisse aus dem 2023 in Genf durchgeführten Pilotprojekt bestätigen die technische und praktische Umsetzbarkeit. Lärmradare sind gemäss Bericht in der Lage, übermässige Lärmereignisse zuverlässig zu messen und die verursachenden Fahrzeuge zu identifizieren. Die Tests auf verschiedenen Strassenabschnitten zeigen, dass auch komplexere Verkehrssituationen mit mehreren, gleichzeitig passierenden Fahrzeugen bewältigt werden können. Das Pilotprojekt zeigte auch, dass nur ein sehr kleiner Anteil der Fahrzeuge den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Damit werden gezielt jene Fahrzeuge erfasst, die für die stärksten und störendsten Lärmereignisse verantwortlich sind.

Der Bericht streicht auch den Effizienzgewinn heraus. Heute sind Lärmkontrollen nur punktuell und mit erheblichem Polizeieinsatz möglich. Lärmblitzer würden den Vollzug weitgehend automatisieren und systematisieren und die Polizei deutlich entlasten. Auch die weiteren Pilotversuche in der Schweiz, beispielsweise in Röschenz und in der Stadt Zürich, bestätigen die technische Machbarkeit. Der Bericht aus Röschenz kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz von Lärmblitzern insbesondere zur Erkennung von Poserfahrten sowie unnötigem Hupen oder starkem Beschleunigen im städtischen Raum bereits heute sinnvoll sein könne. Die dabei erhobenen Daten zeigen, dass das System auch unter realen Alltagsbedingungen zuverlässig arbeitet.

Ich konnte mir im Übrigen selbst ein Bild von der praktischen Umsetzung im Ausland machen. In London ist ein Lärmblitzer bereits seit mehreren Jahren im Einsatz. Fahrzeuge, die den definierten Grenzwert überschreiten, werden erfasst und fotografiert. Danach wird manuell ausgewertet, um Fehlzuweisungen auszuschliessen. Zudem ist der Grenzwert so gewählt, dass er bei normalem Fahrverhalten und mit nicht getunten Fahrzeugen eigentlich gar nicht überschritten werden kann. Der Städteverband sowie mehrere Kantonspolizeien unterstützen die Einführung von Lärmradaren ausdrücklich. Die St. Galler Regierung hat kürzlich kommuniziert, sie wäre grundsätzlich bereit, Lärmblitzer zu beschaffen, und hat die fehlenden rechtlichen Grundlagen kritisiert. Sie alle verweisen auf den grossen Leidensdruck in den Städten und auf die damit zu erzielende deutliche Entlastung der Behörden.

Eine repräsentative Umfrage im Rahmen des Schweizer Umweltpanels der ETH zum Thema Lärm hat zudem im Jahr 2023 ergeben, dass 60 Prozent der Bevölkerung die Einführung von Lärmblitzern befürworten. Geben wir den Städten und Kantonen die Möglichkeit in die Hand, solche Geräte anzuwenden, damit bestehende Lärmschutzregeln wirksam, effizient und verhältnismässig durchgesetzt werden können und die Bevölkerung zuverlässig vor Lärm geschützt werden kann.

AB 378248 | Lexipedia | Lexipedia