preparatory:AB 39602
Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Wir beschliessen heute über zwei Vorlagen, das Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe und den darauf basierenden Bundesbeschluss über die internationale Währungshilfe mit dem Rahmenkredit von 2500 Millionen Franken.
Die Schweiz beteiligt sich seit vierzig Jahren an den Massnahmen, die zur Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems beitragen. Sie macht das einerseits aus eigenem Interesse, andererseits aber auch aus Solidarität und weil ihr Finanzplatz eng mit dem Ausland verflochten ist. Man kann von drei verschiedenen Zusammenarbeitsformen sprechen: Erstens geht es um Finanzhilfe bei Störungen der internationalen Finanz- und Währungsbeziehungen; zweitens um die Beteiligung an Spezialfonds des IWF zugunsten einkommensschwacher Länder; drittens um die Gewährung von Krediten an Länder, die mit der Schweiz besonders eng zusammenarbeiten.
Mit dem Währungshilfebeschluss vom 20. März 1975 besteht bereits eine rechtliche Grundlage. Mit diesem Beschluss ist es aber nur möglich, sich bei ernsthaften Störungen der Währungsbeziehungen an Stützungsaktionen zu beteiligen. Es fehlt z. B. die Rechtsgrundlage, um sich an IWF-Spezialfonds und Krediten an Mitglieder der Stimmrechtsgruppe zu beteiligen. Das ist unbefriedigend. Deshalb unterbreitet der Bundesrat mit dem Währungshilfegesetz [PAGE 2037] und dem Währungshilfebeschluss eine gesetzliche Grundlage für alle drei Formen der Währungshilfe.
Der Bund leistet ja Finanzhilfe an Länder mit einer Krise, die zur Gefahr für das internationale Finanzsystem werden kann. Die Nationalbank gewährt die entsprechenden Darlehen; der Bund bürgt für diese. Bei der Beteiligung an Spezialfonds handelt es sich um Finanzierungsvorhaben des IWF, die über die engen Mitgliedschaftspflichten hinausgehen. Bund und Nationalbank gewähren Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge. Die gewährten Darlehen garantiert der Bund der Nationalbank, die A-fonds-perdu-Beiträge trägt der Bund alleine. Bei der Währungshilfe zugunsten einzelner Staaten kann der Bund Überbrückungshilfen gewähren. Es können auch kurz- bis mittelfristige Darlehen sein, die mit anderen Geberländern koordiniert sind.
Es geht hier also um einen Rahmenkredit von 2,5 Milliarden Franken. Die APK hat sich intensiv mit diesem Geschäft auseinander gesetzt. Von Herrn Bundesrat Villiger sind wir bestens informiert worden. Auch alle kritischen Fragen, die gestellt worden sind, hat er beantwortet.
Wir haben natürlich auch die Risikolage dieser Währungshilfe diskutiert, und wir haben gehört - es steht auch in den Unterlagen -: Der IWF musste noch nie in seiner ganzen Geschichte einen Verlust einfahren. Auch bei der bilateralen Währungshilfe, die direkt über den Bund läuft und eher kurzfristig ist, gab es bis heute keine Ausfälle. Die Schweiz hat zum Beispiel im Dezember 2000 Jugoslawien einen Überbrückungskredit von 111 Millionen Franken gewährt, und das hat diesem Land den Beitritt zum IWF ermöglicht. Der Kredit ist in der Zwischenzeit zurückbezahlt worden. Ähnlich ist es auch mit Krediten an Tadschikistan und Kirgistan gegangen.
Ebenso wichtig ist der Aspekt, dass die Mittel zur Stabilität der internationalen Finanzbeziehungen beitragen. Die Schweiz ist daran besonders interessiert, ist sie doch wirtschaftlich und finanzmässig international eng verflochten. Die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Probleme müssten in den Entwicklungsländern gelöst werden, und dazu können wir mit dieser Finanzhilfe beitragen. Wenn es nicht gelingt, Armut und Migration zu bekämpfen, werden wir den Druck in den nächsten Jahren noch vermehrt zu spüren bekommen.
Das neue Gesetz wird eine übersichtliche rechtliche Grundlage schaffen, und es wird - das finde ich sehr wichtig - weder neue Aufgaben noch neue Ausgaben nach sich ziehen. Die Kommission hat mit 16 zu 2 Stimmen Eintreten auf das Bundesgesetz beschlossen. Alle Minderheitsanträge sind abgelehnt worden, und bei Artikel 1 Absatz 3 haben wir dem Ständerat zugestimmt, der den Satz beifügt: "Der Bundesrat erstattet alljährlich Bericht über die Verwendung der Mittel."