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AB 39656

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Ich darf nach Konsultation des Bundespräsidenten und der Verwaltung vielleicht noch einen Satz zur Klärung beitragen. Die Aussage ist klar: Wir bitten Sie, bei Artikel 9 bei der Definition der Kommission - sprich des Bundesrates - zu bleiben. Es ist aber auch klar, dass diese Definition des Hirntodes jetzt im Transplantationsgesetz verankert ist. Der Bundespräsident ist gerne bereit, bei der ständerätlichen Behandlung die Frage der Regelung im ZGB, die wir vielleicht etwas schnell abgehandelt haben, und dabei auch die Formulierung, die von Frau Hollenstein angeregt worden ist, noch einmal zu überprüfen. Das darf ich im Namen des Departementschefs sagen.

Ich bitte Sie gleichzeitig, bei der Abstimmung bei Artikel 9 der Kommission - sprich dem Bundesrat - zu folgen.