preparatory:AB 39689
Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-17
Wortprotokoll
Die tolle Anwesenheit in diesem Saal zeigt, dass im Grunde genommen die meisten von uns von einem solchen Gesetz überfordert sind. Die meisten von uns können - und das ist kein Vorwurf, sondern das ist völlig normal - mit dem Begriff Xenotransplantation nicht viel anfangen.
Ich spreche gegen die Minderheit Graf. Hier geht es um die Übertragung von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen. Selbstverständlich müssen solche Übertragungen strengen Gesetzen unterstellt werden. Nun fordern die Grünen, dass die Xenotransplantation, also die Übertragung von tierischen Organen auf den Menschen, aus dem Transplantationsgesetz gestrichen wird. Diese Transplantationsweise soll ihrer Ansicht nach in der Schweiz ein für alle Mal - Frau Graf hat das einmal gesagt - nicht mehr möglich sein.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Xenotransplantation in dieses Gesetz aufzunehmen. Wir dürfen uns den Weg in die Zukunft nicht verbauen, namentlich was die Forschung anbetrifft. Die Xenotransplantation ist nicht in jedem Fall negativ mit Infektionen, Abstossungsreaktionen und Übertragungen von Krankheitserregern von Tieren auf den Menschen verbunden. In der Tat ist es so - und das ist jetzt wichtig für Sie -, dass bereits heute Herzklappen und Gefässprothesen, aber auch Hautersatz bei Verbrennungen aus tierischem Material verwendet werden. Dies sind künstliche oder devitalisierte Organe, welche im bestehenden Heilmittelgesetz als Medizinprodukte geregelt sind.
Persönlich stehe ich gegenwärtig der Xenotransplantation aus rein medizinischen Gründen skeptisch gegenüber. Der Antrag der Grünen, der Minderheitsantrag Graf, sollte im Rat abgelehnt werden; in der Kommission war das mit 11 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung der Fall.