preparatory:AB 41088
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Herr Bezzola hat eigentlich vorhin im letzten Satz seines Votums gleich selber gesagt, dass dieser Antrag vollkommen überflüssig ist. Er hat gesagt, die SRG sei schon so, sie funktioniere schon so, mit diesem Antrag gebe es eigentlich gar nichts Neues. Wenn es einmal eine Gelegenheit gegeben hat, bei diesem Gesetz etwas Überflüssiges nicht zu beschliessen, dann ist es dieser Minderheitsantrag Bezzola.
Die SRG ist ein regional verankerter Verein; es steckt eine föderalistische Struktur in diesem Unternehmen, und dennoch hat die SRG in den dynamischen Neunzigerjahren bewiesen, dass sie dieser Dynamik folgen kann, obwohl sie ein Verein war - vielleicht weil sie ein Verein war und nicht eine Aktiengesellschaft, ich lasse das offen. Auf jeden Fall hat die jetzige Struktur die SRG nicht daran gehindert, die ganzen Veränderungen in der Branche - die in den Neunzigerjahren ja beachtlich waren - mitzumachen. Die SRG ist europaweit eine der besten Firmen in dieser Branche. Das kann man an verschiedensten Indikatoren messen. Von der Qualität her braucht es also keine Änderung.
Ich möchte Sie noch darauf aufmerksam machen, dass der Antrag der Minderheit Bezzola ein paar Pferdefüsse hat, und damit meine ich ein paar konkrete Unvereinbarkeiten. Ich stelle ein paar Fragen:
1. Wer wäre die Generalversammlung? In einer Aktiengesellschaft besteht die Generalversammlung aus allen Aktionären. Wer wäre das bei der SRG? Wer wären die Aktionäre?
2. In einer Aktiengesellschaft wird das Stimmrecht gemäss Aktienkapital zugeteilt; wer viel Kapital hat, hat viele Stimmen; wer wenig Kapital hat, hat wenig Stimmen. Wie wäre das bei der SRG? Sie hat ja keine Aktionäre. Wie würde das aufgeteilt? Was ist das Aktienkapital? Wie wird das auf die Mitglieder aufgeteilt? Das sind alles offene Fragen!
3. Bei einer Aktiengesellschaft wählt die Generalversammlung den Verwaltungsrat. Wir bestimmen aber nur einen Artikel weiter hinten, in Artikel 36, dass der Bundesrat einen Teil der Verwaltungsräte bestimmt. Das ist mit einer Aktiengesellschaft nicht vereinbar.
Es wird hier also eine Konstruktion vorgeschlagen, die einfach nicht aufgeht. Man kann dieser gewachsenen Struktur nicht plötzlich eine aktienrechtliche Struktur überstülpen. Es gibt auch überhaupt keinen Grund, dies zu tun. Man kann die SRG in ihrer jetzigen Rechtsform belassen, das genügt, das ist auch von der Leistungsfähigkeit her absolut genügend.
Ich bitte Sie darum, den Antrag der Minderheit Bezzola abzulehnen.