preparatory:AB 41183
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04
Wortprotokoll
Ich begründe meinen Minderheitsantrag zu Artikel 83, spreche damit gleichzeitig aber auch zum Antrag der Minderheit Weigelt zu Artikel 82, weil das zwei zusammenhängende Artikel sind. Das kann man dann auch abstimmungsmässig entsprechend erledigen.
Es geht beide Male um die Frage: Wann ist die Meinungsvielfalt gefährdet? Ist sie gefährdet, wenn ein Unternehmen in einem Versorgungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung hat, oder ist sie erst gefährdet, wenn es diese marktbeherrschende Stellung missbraucht? Das ist der Unterschied zwischen meinem Antrag und dem der Minderheit Weigelt.
Wir gehen davon aus, dass ein Monopol an sich schon eine Gefährdung der Meinungsvielfalt bedeutet. Meinungsvielfalt ist in einer Demokratie eine entscheidende Qualität. Wenn unsere Demokratie funktionieren soll, dann muss es möglich sein, die Vielfalt der in der Bevölkerung vorhandenen Meinungen auch gebührend zum Ausdruck zu bringen. Ein Monopol per se - das sagt ja das Wort schon - trägt grundsätzlich die Gefahr in sich, dass darin die Vielfalt der vorhandenen Meinungen und Standpunkte nicht gebührend zum Ausdruck kommen kann. Hier geht es ja darum, dass man das Monopol, dass man die schon bestehende marktbeherrschende Stellung zusätzlich - wir reden ja von Radio und Fernsehen - noch verstärken können soll. Ich bitte Sie sehr, hier nicht auf eine Missbrauchsgesetzgebung umzuschwenken, weil Missbrauch in diesem Bereich eine viel zu ungenügend scharfe Waffe ist.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Hinweis machen: Es wird hier immer mit dem Kartellrecht argumentiert; dieses reiche aus, um die Probleme zu lösen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir das Kartellgesetz vor einem Jahr hier in diesem Saal revidiert haben und die dort früher vorhandene spezielle medienrechtliche Regelung gestrichen haben, mit dem Hinweis, das werde dann im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes gelöst. Jetzt sind wir so weit, jetzt müssen wir es im Rahmen dieses Gesetzes lösen. Das geht eben nicht auf einer Missbrauchsebene, sondern es [PAGE 142] geht generell darum, die Meinungsvielfalt der marktbeherrschenden Stellung gegenüberzustellen und zu sagen: Wenn eine solche vorliegt, so herrscht keine Meinungsvielfalt mehr.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu Artikel 83 zu unterstützen.