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preparatory:AB 41523

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-16

Wortprotokoll

Bei der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler geht es um die Beschäftigung des Personals in Zentren des öffentlichen Verkehrs. Wir befinden uns bei dieser Initiative in der zweiten Phase. Die erste Phase haben wir abgeschlossen: Am 29. September des letzten Jahres beschloss der Nationalrat auf Antrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen mit 87 zu 43 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die parlamentarische Initiative wurde der WAK unseres Rates zur Ausarbeitung einer Vorlage zugeteilt.

Die Kommission beschloss an ihrer Sitzung vom 26. Januar dieses Jahres, dass nicht das Eisenbahngesetz geändert werden soll, sondern dass das Arbeitsgesetz angepasst werden soll. Damit wird erreicht, dass alle Läden in Bahnhöfen auch am Sonntag offen sein können, nicht nur diejenigen der Bahnnebenbetriebe. Es ist also im Prinzip eine Klärung der Definition, wer am Wochenende und am Abend seinen Laden offen halten darf. Der örtliche Raum wird definiert, und es kommt nicht mehr auf das Produktesortiment an. Wir schaffen hier klare Verhältnisse, eine klare gesetzliche Grundlage, und das ist unser Auftrag.

Worum geht es? Die Bahnunternehmungen sind heute gemäss Eisenbahngesetz befugt, an Bahnhöfen und in Zügen Nebenbetriebe einzurichten, soweit diese auf die Bedürfnisse der Bahnkunden ausgerichtet sind. Auf diese Betriebe finden die Vorschriften von Kantonen und Gemeinden über die Öffnungs- und Schliessungszeiten keine Anwendung. Hingegen unterstehen sie den übrigen Vorschriften der Gewerbe-, Gesundheits- und Wirtschaftspolizei sowie den von den zuständigen Behörden verbindlich erklärten Regelungen über das Arbeitsverhältnis.

Das Bundesgericht hat am 22. März 2002 in einem Urteil entschieden, dass die Unternehmen im Zürcher Hauptbahnhof und im Bahnhof Zürich-Stadelhofen ihre Geschäfte an Sonntagen zwar offen halten dürfen, dass sie aber nur teilweise oder nur mit Sonderbewilligung Personal beschäftigen dürfen. Diese unlogische Situation, diese unklaren Verhältnisse will Kollege Hegetschweiler mit seiner am 17. April 2002 eingereichten Initiative beseitigen.

An der Sitzung vom 17. Februar 2004 hat die WAK einen vom Seco ausgearbeiteten Gesetzentwurf beraten. Das Resultat der Beratung ist in der Vorlage als Artikel 27 Absatz 1ter des Arbeitsgesetzes zu finden. In Zentren des öffentlichen Verkehrs mit grossem Reiseverkehr sollen Angestellte künftig sonntags wie auch nachts bis um 23 Uhr beschäftigt werden dürfen. In der Kommission hat vor allem die Dauer der Öffnungszeit zu reden gegeben. Im Entwurf des Seco war in Angleichung der Öffnungszeit ans bisherige Recht für Bahnnebenbetriebe eine Öffnungszeit bis um 1 Uhr vorgesehen gewesen. Eine Kommissionsminderheit wollte die Läden bereits um 22 Uhr schliessen.

Die jetzt vorliegende Variante - bewilligungsfreie Abendarbeit bis um 23 Uhr - stellt in diesem Sinne einen Kompromiss dar. Es ist eine Angleichung ans bestehende Arbeitsgesetz. Wir machen also hier keine Ausnahmen mehr. Es ist den Betriebsinhabern selbstverständlich freigestellt, die Läden früher als um 23 Uhr zu schliessen. Das muss jeder Unternehmer im Prinzip selber beurteilen können, wie er das machen will.

Wir haben hier einen Nichteintretensantrag, und wir haben verschiedene Minderheitsanträge. Ich komme nachher auf diese speziell zurück.

Ich empfehle Ihnen schon jetzt Eintreten auf diese Vorlage.

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