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preparatory:AB 41556

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Der Versicherungsmarkt ist für die Konsumentinnen und Konsumenten wohl einer der am wenigsten transparenten Märkte überhaupt. Die angebotenen Produkte sind nicht homogen. Die für einen wirksamen Wettbewerb erforderliche Markttransparenz ist mangels Vergleichbarkeit der Produkte vielfach nicht gegeben. Herr Bundesrat, gestatten Sie mir gleich eine Vorbemerkung: Wenn der Bundesrat mit dieser Revision auf [PAGE 375] mehr Wettbewerb setzt und dies positiv wertet, so setze ich aus der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten ein grosses Fragezeichen dahinter. Umso wichtiger ist es, dass mit dieser Revision die Aufsicht ausgebaut wird, und umso wichtiger ist es auch, dass mit der Revision des VVG die Stellung der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer gestärkt wird.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage. Dazu einige Vorbemerkungen:

Zum VAG: Das Aufsichtsrecht im Privatversicherungsrecht ist heute sehr unübersichtlich. Es ist in der Tat so, dass fünf Bundesgesetze heute mit hineinspielen: das VAG, das Kautionsgesetz, das Sicherstellungsgesetz für die Lebensversicherungen, das Schadensversicherungsgesetz und das Lebensversicherungsgesetz. Die Zusammenfassung in einer Gesetzgebung ist aus der Sicht der Rechtsanwenderinnen und -anwender sicher positiv zu werten.

Zur Frage der Schnittstelle zwischen dem Privatversicherungsrecht und dem Sozialversicherungsrecht: Aus der Sicht der SP ist es klar, dass immer da, wo Fragen der sozialen Sicherheit über das Privatversicherungsrecht geregelt werden, die Regeln des Sozialversicherungsrechtes gelten. Die SP-Fraktion wird deshalb in der Detailberatung den Anträgen der SGK folgen.

Jetzt zur generellen Stossrichtung des VAG und zur Teilrevision des VVG: Grundsätzlich geht die Gesetzgebung davon aus, dass neu die bisherige präventive Kontrolle der Produkte und Tarife durch eine nachträgliche Kontrolle abgelöst werden soll. Damit verschlechtert sich tendenziell der Schutz der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Wettgemacht werden soll dieser Systemwechsel durch eine verstärkte Aufsicht des Staates. Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Aufsichtsinstrumente im VAG durch einen Ausbau der Corporate Governance und eine verschärfte Regulierung der Unabhängigkeit aller Kontrollorgane verstärkt werden. Genau deshalb beantragen wir Ihnen in der Detailberatung, dass diese Aufsicht und die Unabhängigkeit der Kontrollorgane ausgebaut werden, indem das Revisorat und die Aktuarinnen und Aktuare gestärkt werden.

Ich bitte Sie deshalb, auch diese verschärften Aufsichtsregelungen gutzuheissen.

Jede Aufsicht ist nur so gut, wie sie nachher auch im Einzelnen durchgesetzt werden kann. Mit dieser Gesetzgebung stärken wir die Verantwortung der Aufsichtsorgane. Es wurde durch die Berichterstattung unserer Kommission gesagt, diese Gesetzesrevision werde zur Folge haben, dass wir etwa 60 bis 80 zusätzliche Personen im entsprechenden Amt beschäftigen müssen. Deshalb ist es sehr wichtig, Herr Bundesrat Merz, dass Sie hier erklären, ob dieser Personalausbau dann auch tatsächlich stattfinden wird, denn nur dann haben wir die Gewähr, dass die Aufsicht auch tatsächlich so erfolgen kann, wie sie das Gesetz vorsieht.

Wenn Sie dann zugleich in der Botschaft sagen, das habe keine zusätzlichen Kosten für den Staat zur Folge, so muss ich dahinter ein grosses Fragezeichen setzen. Sie gehen in der Botschaft davon aus, dass alle diese zusätzlichen Kosten auf die Versicherten überwälzt werden können. Darum, Herr Bundesrat Merz, möchte ich doch darauf hinweisen, dass wir bereits heute im europäischen Vergleich sehr hohe Kosten für die Versicherten und für die Versicherungen haben und dass das den Standort Schweiz, massiv belastet. Wenn Sie also die Kosten, die Belastung des Standortes Schweiz, reduzieren wollen, können Sie nicht davon ausgehen, dass eine volle Überwälzung der zusätzlichen Aufsichtskosten möglich sein wird. Ich bin sehr gespannt, was Sie auf diese Frage hier antworten.

Mit dieser Gesetzesrevision zeigt sich eines: Mehr Wettbewerb, wie er hier stipuliert wird, hat nicht weniger Regulierung zur Folge. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie sich das VAG jetzt vor Augen führen, so zeigt sich das klar: Mehr Wettbewerb in komplexen Märkten bedingt zugleich mehr Regulierung und auch mehr Aufsichtsbürokratie. Ich denke, es ist nur redlich, wenn man das hier auch einmal sagt.

Im Weiteren: Zur Stärkung der Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten. Mit der Totalrevision des VAG wird auch eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes vorgenommen. Herr Bundesrat, wir hätten es sehr begrüsst, wenn jetzt auch die Totalrevision des VVG vorgelegt worden wäre, und zwar mit einem verstärkten Schutz der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Unser Kollege Peter Vollmer hatte das bereits Ende der Neunzigerjahre verlangt. Jetzt wird uns eine Teilrevision vorgelegt, die zwar einen gewissen verbesserten Schutz der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer beinhaltet, insbesondere bei der Auskunftspflichtverletzung. Aber das reicht nicht aus.

Wir bitten Sie deshalb: Folgen Sie bei dieser Teilrevision des VVG immer den Anträgen, die die Stellung der Versicherten auch tatsächlich verbessern; wir werden im Einzelnen noch darauf zurückkommen. Und machen Sie damit wenigstens einen kleinen Schritt in Richtung zu mehr Konsumentenschutz, wie er mit dieser Vorlage auch versprochen worden ist.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten. Der Zweck dieser Revision wird aber nur erfüllt, wenn Sie zum einen die Aufsicht stärken, indem Sie die Unabhängigkeit der Aufsichtsorgane verstärken und zum anderen zugleich die Rechte der Versicherten mit der Teilrevision des VVG ausbauen.