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AB 41703

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 14. November 2003 die Petition des Schweizerischen Verbandes allein erziehender Mütter und Väter behandelt. Diese Petition fordert in zwei Teilen:

1. dass jedes Kind in einer Einelternfamilie eine Ergänzung zum Grundeinkommen erhält, wenn der Lebensunterhalt vom einen Elternteil nicht oder nicht genügend bestritten werden kann;

2. dass die Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso auf Bundesebene durchgeführt werden sollen.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Alleinerziehende zu dem Teil unserer Gesellschaft gehören, der am schnellsten von einer Armutsfalle erfasst wird. Das ist auch Gegenstand von verschiedenen Vorstössen im Parlament. Wir haben jüngst die Vorlage "Ergänzungsleistungen für Familien in schwierigen Verhältnissen" in der Subkommission Familienpolitik der SGK ausgearbeitet, in die Vernehmlassung an die Kantone und die interessierten Verbände geschickt, um hier einen Vorschlag zu machen, wie man dieser Armutsfalle begegnen könnte, aber nicht nur für Kinder aus Einelternfamilien, sondern für alle Kinder. Deshalb hat die [PAGE 421] SGK die Meinung vertreten, dass wir die Petition in diesem Teil als erledigt betrachten können.

Das zweite Anliegen, das die Petition enthält, die Differenzen in der Handhabung des Alimentenwesens, haben wir angeschaut und festgestellt, dass die Unterschiede riesig sind, je nachdem, wo jemand wohnt. Wir haben dieses Anliegen ernst genommen und einstimmig eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat einlädt, hier Vorschläge für eine Harmonisierung zu machen. Die Alimentenbevorschussung wird im ZGB zwar geregelt, und von sämtlichen Kantonen wird eine Lösung angeboten, aber in ganz unterschiedlichem Rahmen. Im Rahmen der Revision des Scheidungsrechtes wurde eine Harmonisierung diskutiert, aber nicht durchgeführt.

Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Er sagt, aus föderalistischen Gründen solle darauf verzichtet werden. Der Föderalismus ist nämlich der Grund, weshalb der Bundesrat diesen Vorstoss, den die Kommission einstimmig angenommen hat, ablehnt.

Ich bitte Sie namens der einstimmigen SGK, diese Motion trotzdem zu überweisen. Es geht ja nicht um eine endgültige Gesetzesformulierung, sondern um Vorschläge für eine Harmonisierung unter den Kantonen, die diskutiert werden sollen.

Ich bitte Sie, hier der SGK zu folgen.