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AB 41834

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Sie haben die Argumente gehört, die hier zu diesen wichtigen Themen dargelegt wurden. Im Prinzip ist die Sachlage ja klar. Es geht hier um ein Problem - das sei vorab unterstrichen und noch einmal gesagt - im privaten Bereich der Versicherungen, also nicht im sozialen, sondern im privatrechtlichen Lebensversicherungsbereich. Es geht um die Frage, ob in diesem privatrechtlichen Bereich ein Nachforschungsverbot installiert werden soll, also eigentlich um die Frage, ob es rechtens ist, dass wir hier eine Informations-Asymmetrie zulassen. Es geht ja nicht um die Frage, ob hier präsymptomatische Gen-Tests grundsätzlich verboten sind. Es geht nur um folgende Frage: Darf es bei Abschluss einer Versicherung auch der Versicherer wissen oder nicht, wenn Sie als Konsument oder Konsumentin einen solchen Test durchgeführt haben? Es geht also um diese grundsätzliche Frage der Informationssymmetrie.

Sie haben es von Frau Kollegin Graf gehört: Wir könnten uns heute kaum mehr vorstellen, dass Sie im privaten Versicherungsbereich eine grosse Lebensversicherung abschliessen, ohne dass man Sie nach dem HIV-Test fragen würde. Viele von Ihnen gehen von Folgendem aus: Wenn ich weiss, dass ich HIV-positiv bin und eine Lebensversicherung abschliesse, ist es rechtens, dass auch der Versicherer diese Information hat, damit eben die erwähnte Informationssymmetrie hergestellt ist.

Wo liegt nun der Unterschied? Ich glaube, der Unterschied ist in der bisherigen Debatte nicht plausibel gemacht worden. Wieso müssen Sie bei einer freiwilligen Versicherung einen HIV-Test angeben, wieso müssen Sie einen von Ihnen durchgeführten präsymptomatischen Test nicht angeben? Diesen Unterschied haben die Kolleginnen und Kollegen, die gegen dieses Nachforschungsverbot argumentiert haben, nicht klar gemacht. Ich unterstreiche ihn deshalb nochmals: Wo liegt dieser Unterschied - wenn Sie eine private Lebensversicherung abschliessen - zwischen einem HIV- und einem präsymptomatischen genetischen Test? Ich glaube, es gibt ihn nicht! Es ist deshalb logisch und richtig, dass diese Informationssymmetrie hergestellt und das Nachforschungsverbot nicht verankert wird, so, wie es die Minderheiten I und II hier verlangen.

Es sei zudem nochmals gesagt, dass letztlich dieses Nachforschungsverbot eben auch Personen, die konventionell diagnostizierte Krankheiten und Risiken haben, gegenüber Personen mit gentechnologisch gestützten Diagnosen diskriminiert, weil eben durch diese unterschiedliche Risikoeinschätzung unterschiedliche Versicherungskollektive entstehen, die nicht gleich behandelt werden.

Der Antrag Widmer - auch das hat Kollegin Sadis schon gesagt - hilft hier nicht weiter, denn wenn Sie dieses Nachforschungsverbot aufheben und gleichzeitig dem Eventualantrag Widmer zustimmen, heben Sie in einem gewissen Sinne die vorherige Aufhebung gerade wieder auf. Was will Kollege Widmer? Er will, dass Sie zwar einen Test machen können, der Ihnen ein höheres Risiko attestiert. Wenn es aber keine Therapie gibt, müssen Sie das der Versicherung nicht angeben. Auch dadurch entsteht wieder eine Asymmetrie: Sie als Käuferin einer Police wissen, dass Sie ein höheres Risiko einer Schädigung haben, die nicht behandelbar ist; der Versicherer seinerseits darf das nicht wissen. Das wird Sie als Konsumierenden, als Versicherungsabschliessenden zu einem andern Verhalten führen, als wenn Sie dieses Risiko nicht hätten oder nichts davon wüssten.

Zusammengefasst: Es ist klar, dass Sie es in diesem privaten Versicherungsbereich - genauso, wie Sie einen HIV-Test angeben, wenn Sie eine grosse Lebensversicherungspolice abschliessen - angeben werden, wenn Sie selber einen präsymptomatischen Gen-Test durchgeführt haben, der Ihre Informationslage, Ihr Verhalten als Policenbezieherin beeinflussen wird. Deshalb ist es richtig, dass das auch der Versicherer wissen darf.

Wir von der FDP-Fraktion bitten Sie deshalb, der Minderheit I (Noser) und eventualiter der Minderheit II (Sadis) zuzustimmen, die Limiten sind sonst zu hoch. Den Eventualantrag Widmer bitten wir Sie abzulehnen.

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