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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Herr Fehr, Sie sagten auch, es sei "Hans was Heiri", aber es ist eben nicht "Moritz was Elmar". (Heiterkeit)

Ich bitte Sie, Absatz 3bis von Artikel 43 zu streichen. Es geht darum, dass bestimmte Gruppen von Asylsuchenden vom Arbeitsmarkt fern gehalten werden können. Das ist unnütz, teuer und diskriminierend, und es schafft auch unnötige Ungleichheiten zwischen Menschen mit dem gleichen Status und im gleichen Verfahren. Es gibt im Zusammenhang mit Arbeit nur die eine Forderung: Nach Ablauf von drei Monaten ist der Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen, und diese Menschen sind gleich zu behandeln wie andere Ausländer und Ausländerinnen auch - es geht um Leute, die in der Schweiz in einem Asylverfahren oder vorläufig aufgenommen sind -, und zwar so lange, bis sie die Schweiz wieder verlassen müssen.

Heute sind schätzungsweise 30 bis 40 Prozent der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen erwerbstätig. Bei den ausgeübten Tätigkeiten ist eine starke Konzentration auf das Gast- und Hotelgewerbe festzustellen. Der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt führt zu Einsparungen bei den Sozialhilfeleistungen, da Asylsuchende dann ihren eigenen Unterhalt selber bestreiten können. Das müssten wir ja eigentlich wollen!

Untätigkeit zieht oft schwerwiegende psychische Probleme nach sich, die auch bei Langzeitarbeitslosen beobachtet werden. Untätigkeit kann zur Zunahme der Kleinkriminalität führen; die vielen Drogenkuriere und Dealer sind ein sichtbares und sehr ungutes Beispiel dafür. Untätigkeit hat auch Passivität und den Verlust beruflicher Kompetenz zur Folge - und den Verlust der Fähigkeit, sich selber zu organisieren und Verantwortung zu übernehmen. Und das wiederum schmälert die Rückkehrfähigkeit der Leute. Die Akzeptanz von Asylsuchenden, die ihren eigenen Unterhalt verdienen, ist hier sehr gross, identifizieren wir uns doch in unserer Gesellschaft vor allem auch über die Arbeit.

Die Behauptung, dass Arbeit die Leute anziehe, dass deswegen mehr Asylsuchende in die Schweiz kämen und dass dies die Zahl der Asylgesuche ansteigen lasse, ist völlig falsch. Das 1999 vorübergehend erlassene Arbeitsverbot hat nämlich keine abschreckende Wirkung gezeitigt; es kamen ebenso viele Leute wie vorher. Das ist die Lex Metzler, der 1999 zugestimmt wurde.

Ich zitiere auch noch etwas. Das BFF hat zur Klärung der Frage, ob und inwieweit der Zugang Asylsuchender zum schweizerischen Arbeitsmarkt die Attraktivität der Schweiz als Asylland steigert, beim Schweizerischen Forum für Migrationsstudien zwei Untersuchungen in Auftrag gegeben: Die Studie "Asyldestination Europa" von 2001 entkräftet das Argument, dass Massnahmen bezüglich der Sozialhilfe oder des Zugangs zum Arbeitsmarkt einen feststellbaren Einfluss auf die Wahl des Aufnahmelandes haben. Die zweite Studie, "Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt 1996-2000", kommt zum Schluss, dass - hören Sie, und staunen Sie! - mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch Asylsuchende Sozialhilfekosten in der Höhe von rund einer halben Milliarde Franken pro Jahr eingespart werden. Alle die, die jetzt sagen, Asylsuchende dürften nicht arbeiten, die sollen dann auch sagen: Dann darf das Asylwesen eben auch sehr viel mehr kosten.

Arbeit ist eine Möglichkeit der Integration, der langfristigen und der vorübergehenden Integration. Ich habe kürzlich Leute in Kosovo besucht, die hier gewesen waren und in einer Schreinerei gearbeitet hatten. Der Schreiner hatte dem Mann einige Maschinen mitgegeben. Die hat er noch immer, und er ist sehr zufrieden, nach dem Aufenthalt in der Schweiz, nach all den Lernmöglichkeiten, in Kosovo damit weiterarbeiten zu können. Niemand, auch keine Gruppe, soll aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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