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preparatory:AB 42722

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Ich bekämpfe den Antrag der Minderheit I (Fehr Hans) zu Artikel 34. Es geht um das Nichteintreten auf ein Asylgesuch, wenn Sicherheit vor Verfolgung im Ausland gewährleistet ist. Sicherheit ist ein dehnbarer und oft auch unsicherer Begriff. Daher macht es Sinn, dass bei Nichteintreten neue Hinweise "auf eine Verfolgung" geprüft werden. Herr Fehr will diese wichtige bundesrätliche Klausel aus Absatz 2 streichen. So soll also nicht mehr geprüft werden müssen, ob nicht doch neue [PAGE 561] Entwicklungen eine Prüfung des Gesuchs nötig machen. Da sich die Situationen weltweit, gerade auch in Krisenländern, sehr rasch verändern, ist es wichtig, dass diese Veränderungen immer in die Entscheidungen - ob Nichteintretensentscheid oder Prüfung - mit einbezogen werden. Es geht um den Schutz von möglicherweise bedrohten und verfolgten Menschen. Ich meine, im ganzen Asylverfahren, im ganzen Asylwesen, in der ganzen Asylfrage, tut Sorgfalt wirklich Not.

Herr Fehr will auch auf ein Gesuch nicht eintreten, wenn ein Asylsuchender durch einen sicheren Drittstaat eingereist ist, im Gegensatz zum Bundesrat, der von der Rückkehr in einen sicheren Drittstaat spricht. Es sind ganz unterschiedliche Behauptungen oder Forderungen. Herr Fehr will auch die viel sorgfältigere Formulierung des Bundesrates streichen, wo es darum geht, dass die Rückkehr in einen Drittstaat möglich ist, wenn die Personen sich vorher dort aufgehalten haben und effektiv vor Rückschiebungen geschützt werden können, oder dass sie in einen Drittstaat weiterreisen können, für welchen sie ein Visum haben und wo sie sicheren Schutz geniessen. Alle diese Punkte will Herr Fehr streichen.

Asylsuchende brauchen einen Bonus. Asylsuchende brauchen Schutz. Sie sind nicht einfach auf Missbrauch und Betrug aus, sondern sie sind auch auf Schutzregelungen in anderen Staaten angewiesen. Herr Fehr will mit seinem Minderheitsantrag keine solche Sorgfalt. Ihm reicht es, wenn ein Asylsuchender in einen verfolgungssicheren Staat ausreist. Die Schweiz, umgeben von verfolgungssicheren Staaten, könnte somit ihre Asylsuchenden ohne Aufwand rasch in ein europäisches Nachbarschaftsnetz entsorgen, und so einfach kann es ja wohl nicht sein.

Die SVP-Fraktion will mit diesem Minderheitsantrag die Forderungen der am 24. November 2003 abgelehnten Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" durch die Hintertür wieder einbringen - das ist ein seltsames Demokratieverständnis! Wort für Wort übernehmen Sie nämlich die Formulierung Ihrer Initiative, Herr Fehr. Da Sie ja sonst sehr genau sind, glaube ich nicht an einen Zufall, sondern stelle die Verletzung von Demokratiespielregeln fest, und zwar in diesem sehr heiklen Gebiet der Rückführung in Drittstaaten. Es geht hier nicht um Ware, Herr Fehr, sondern es geht um Menschen, die das Recht auf eine Überprüfung ihrer Asylgesuche haben, ob es Ihnen nun passt oder nicht. Hinweise auf Verfolgungen nicht zu prüfen, sich nicht zu versichern, dass sich auch der Drittstaat ernsthaft mit den Asylgesuchen auseinander setzt, ist eine ernst zu nehmende Unterlassung, die in schlimmen Fällen den weggewiesenen Asylsuchenden zum Verhängnis werden kann. Das kann tun, wer eine gesäuberte Schweiz ohne lästige Fremde will. Wir wollen das nicht!

Wenn es nach Ihnen ginge, würde selbst dann nicht auf Gesuche eingetreten, wenn sich kein Drittstaat zur Rücknahme von Personen und zur Prüfung von Asylgesuchen bereit erklären würde. Die Schweiz würde auch keine Asylgesuche mehr prüfen müssen, weil ja mehr als 95 Prozent aller Asylsuchenden über den Landweg kommen und damit zwangsläufig durch andere Staaten reisen. Diese Regelung ist keine Alternative zur internationalen Zusammenarbeit, und der Bundesrat hat sie als nicht praktikabel abgelehnt und als Verletzung der humanitären Tradition zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat übrigens in der Rechtssache T. I. gegen UK, gegen England, festgestellt, dass auch bei Anwendung einer Drittstaatenklausel die Staaten verpflichtet sind, zu prüfen, ob die Gefahr einer mit Artikel 3 EMRK unvereinbaren indirekten Rückschiebung besteht.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Fehr Hans) abzulehnen und den Antrag der Minderheit II (Bühlmann) und jenen der Minderheit III (Gross Andreas), den ich als Parteikollegin unterstütze, zu unterstützen. Die Minderheit III will, dass Asyl suchende Personen ein Dokument in der Sprache des fraglichen Drittstaates erhalten, um die Behörden des anderen Staates darüber zu informieren, dass kein materieller Entscheid getroffen wurde. Auch das schützt die betroffenen Personen und ermöglicht ihnen, anderswo ein Asylgesuch zu stellen. Ich möchte auch, dass Sie meinen Einzelantrag annehmen.