AB 42792
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Bisher unterlagen erwerbstätige Asylsuchende der Sicherheitsleistungspflicht. Der Einzug erfolgte über die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - ein sehr aufwendiges Verfahren, sowohl für den Bund als auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Diese Sicherheitsleistungspflicht wird richtigerweise gestrichen. Statt dass sie nun ersatzlos fallen gelassen wird, wird [PAGE 603] sie nach dem Entwurf des Bundesrates durch eine Sonderabgabe ersetzt. Die Kommissionsminderheit ersucht Sie nun, auf die Sonderabgabe zu verzichten; sie tut dies aus rechtlichen und ökonomischen Gründen.
Zu den ökonomischen Überlegungen: Die Sonderabgabe hätte zur Folge, dass die erwerbstätigen Asylsuchenden neben der Quellensteuer eine Sicherheitsabgabe zahlen müssten. Nun wissen wir alle, dass es sich hier um eine Personenkategorie auf dem Arbeitsmarkt handelt, die bereits heute zu den Working Poor zählt. Lohnerhebungen zeigen ganz klar, dass gerade diese Personenkategorie sehr oft Löhne hat, die weit davon entfernt sind, existenzsichernd zu sein. Von diesen bereits sehr tiefen Löhnen wird die Quellensteuer und nun zusätzlich die Sonderabgabe abgezogen. Das hat zur Folge - das ist klar -, dass das Einkommen bei weitem nicht mehr zur Existenzsicherung reicht. Das heisst, Sie werden fürsorgepflichtig. Und das heisst wiederum, dass die öffentliche Hand auf der einen Seite mit der Sonderabgabe das Geld nimmt und dass die öffentliche Hand, das heisst die Kantone und Gemeinden, auf der anderen Seite fürsorgepflichtig wird - wirklich ein ineffizientes System!
Zudem bedeutet diese Abgabe eine zusätzliche administrative Belastung für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wir haben in der WAK über die Schwarzarbeit gesprochen und über eine administrative Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wenn Sie diese Unternehmungen entlasten wollen, dann verzichten Sie bitte auf diese Sonderabgabe.
Zum Zweiten möchte die Minderheit auf die Sonderabgabe verzichten, weil diese Abgabe rechtlich sehr fragwürdig ist. Es ist völlig unklar, als was sie zu qualifizieren ist. Ist sie nicht vielmehr eine Kostenanlastungssteuer, mit der die Kosten für die Rückkehr und für die Fürsorge den Asylsuchenden angelastet werden? Es spricht sehr vieles dafür. Dann wäre sie ganz klar verfassungswidrig, weil in unserer Bundesverfassung nirgends eine Grundlage dafür zu finden ist.
Zu guter Letzt ist es mehr als fraglich, ob diese Sonderabgabe nicht auch völkerrechtswidrig ist, und zwar bei all jenen Leuten, denen dann im laufenden Verfahren der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird. Es steht fest, dass Sie Personen mit Flüchtlingseigenschaft nicht mit solchen Sonderabgaben belasten dürfen.
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, auf diese Sonderabgabe zu verzichten. Sie ist erstens ineffizient, zweitens unökonomisch und drittens rechtlich mehr als fragwürdig!