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preparatory:AB 42803

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Wir sind bei Artikel 60, bei der Regelung der Anwesenheit und bei den Freiheitsstrafen. Personen, die während fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz gelebt haben und denen die Schweiz Asyl gewährt hat, haben Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung, ausser wenn sie straffällig geworden sind.

Ich möchte mit meinem Antrag präziser sein. Die Mehrheit verlangt ja mit ihrem Antrag, dass Leute, die zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten oder wiederholt zu einer kurzen Freiheits- oder einer Geldstrafe verurteilt wurden oder gegen die eine strafrechtliche Massnahme läuft, die Niederlassungsbewilligung verlieren. Bei Freiheitsstrafen müssen wir hinschauen: Gegen Vergehen gibt es Freiheitsstrafen, aber sie müssen eben auch gerecht im Verhältnis zu dem sein, was als Vergehen oder Verbrechen in der Schweiz definiert wird. Was bedeutet in der Bundesratsfassung eine "längerfristige Freiheitsstrafe", wofür bekommt man [PAGE 590] "längerfristig"? Das sind die Worte, die hier stehen. Wir lehnen den Antrag der Mehrheit ab, die auch die Geld- und kurzen Freiheitsstrafen aufrechnen will. Es geht nicht an, dass einfache Freiheitsstrafen und Geldstrafen aufgerechnet werden. Wer schon eine Niederlassungsbewilligung hat, hat sich diese in der einen oder anderen Form im Laufe der Jahre "verdient". Es muss sich daher um eine kompaktere Tat und dann auch um eine kompaktere Strafe handeln, wenn man jemandem die Niederlassungsbewilligung wegnehmen will.

Mit meiner Formulierung haben wir auch mehr Rechtssicherheit. Nur in eindeutigen und schweren Fällen der Delinquenz ist die Verweigerung der Niederlassungsbewilligung verhältnismässig.

Buchstabe b ist nur eine zusätzliche Erklärung zu Buchstabe a. Er ist in dieser Fassung unnötig.

Ich bitte Sie also, der Minderheit zuzustimmen. Wir lehnen auch den Einzelantrag Schlüer ab, der eine Befristung der Aufenthaltsbewilligung auf drei Jahre wünscht. Sie soll dann wieder je zweimal verlängert werden können. Sein Antrag will, dass Asylsuchende erst nach rund neun Jahren eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Damit verbleiben sie zu lange in einem prekären Status, und ein prekärer Status "knickt" die Leute.

Herr Wasserfallen will Kann-Formulierungen verankern. Im vorliegenden Gesetz haben die Asylsuchenden aber einen Anspruch, und wir wollen dabei bleiben, nämlich bei einem Anspruch auf die Niederlassung.

Zum Antrag Hess Bernhard: Er bezieht sich auf politische Agitation, religiösen Eifer und Terrorbekämpfung; diesen Antrag lehnen wir selbstverständlich ab.

Auch die Version gemäss Antrag Müller Philipp ist viel zu unpräzise. Ich denke, wir müssen uns an die Gegebenheiten halten, die wir in der Schweiz für Menschen haben, die hier niedergelassen sind und die eben auch ein Recht haben, hier zu sein.