preparatory:AB 42823
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Frau Bühlmann, die Antwort ist eine einfache: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Sie können bei dieser Formulierung keinen rechtlichen Anspruch auf die humanitäre Aufnahme erheben.