preparatory:AB 42902
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Das bisherige schweizerische Ausländergesetz sei alles andere als ein Prunkstück helvetischer Gesetzgebung, urteilt der anerkannte und unverdächtige Staatsrechtler Professor Daniel Thürer; er betont gleichzeitig, dass die Art und Weise, wie ein Staat seine Ausländerinnen und Ausländer behandle, ein Gradmesser seiner rechtsstaatlichen Kultur sei.
Leider ist auch der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf für ein neues so genanntes Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer kein Prunkstück rechtsstaatlicher Gesetzgebung. Es ist weder menschenfreundlich noch systematisch, einigermassen überzeugend oder widerspruchsfrei. Dieselben Zuschreibungen, die Thürer zur Charakterisierung des bisherigen Gesetzes verwendet hat, sind leider auch für das neue Gesetz kennzeichnend. Es atmet den Geist der vermeintlich notwendigen Überfremdungsabwehr. Das Gesetz will aber auch alle weniger qualifizierten Arbeitskräfte aus so genannten Drittstaaten von unserem Arbeitsmarkt fern halten. Dies stellt unserem Rechtsstaat kein gutes Zeugnis aus.
Schon die Bezeichnung als "Ausländergesetz" ist verfehlt. Zum einen zielt es am Regelungsgegenstand vorbei: EU- und Efta-Bürgerinnen und -Bürger werden vom Gesetz nur marginal betroffen, dagegen werden auch Schweizerinnen und Schweizer mit Familienangehörigen ausländischer Nationalität vom so genannten Ausländergesetz erfasst. Zum anderen ist das Gesetz einer anachronistischen Abwehrhaltung gegenüber Ausländern und Ausländerinnen verhaftet: Statt im neuen Gesetz etwa eine Charta der Rechte von Ausländerinnen und Ausländern zu verankern und damit eine seit je von Ausgrenzung bedrohte Gruppe als Menschen mit sozialen Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten anzuerkennen, werden nach Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes bereits ab Artikel 3 die ersten Schranken gegen die blosse Einreise ausländischer Personen in die Schweiz errichtet. Im Kapitel - mit der Überschrift [PAGE 640] "Bewilligungs- und Meldepflicht" - wird ein Katalog von Verpflichtungen nach erfolgter Einreise formuliert. Wenig später folgt eine Auflistung der restriktiven so genannten Zulassungsvoraussetzung.
Mit einer Vielzahl von Instrumenten zur so sehr beschworenen Missbrauchsbekämpfung sowie von neuen Haftgründen und Straftatbeständen erklärt das Gesetz schliesslich den Ausländerinnen und Ausländern überdeutlich den Tarif. Dies gibt dem Gesetz sein besonderes polizeiliches, d. h. auf Gefahrenabwehr gerichtetes Gepräge - von einer nur halbwegs vermittelten Offenheit gegenüber Migrantinnen und Migranten, gar von einem Willkommensgruss an Menschen, auf die wir in Zukunft mehr denn je angewiesen sein werden, keine Rede. Das Gesetz ist vielmehr ein Text voller Drohungen und rigider Verhaltensvorschriften.
Die Abkürzung AuG steht für "Ausgrenzungsgesetz", gerichtet gegen so genannte Drittausländer, die Migrantinnen und Migranten von ausserhalb der EU. Mit diesem Gesetz wird ein drastisches Zweiklassenrecht für Personen aus EU-Ländern bzw. nur sehr begrenzt erwünschte Personen aus Drittstaaten sanktioniert. Aber auch bei den Angehörigen von Drittstaaten wird diskriminierend zwischen erwünschten Eliten und unerwünschten Normalsterblichen unterschieden. "Rosinenpickerei statt kosmopolitischer Offenheit", kann man zu dieser entwicklungspolitischen Bedenklichkeit sagen. Aber auch im Bereich des Familiennachzugs werden zahlreiche Rechtsungleichheiten geschaffen, für die jede sachliche Rechtfertigung fehlt.
Insgesamt ist das Gesetz eine von Grund auf falsch konzipierte, dem überholten Abwehrdenken verhaftete und gleichzeitig demographieblinde Fehlleistung.
Ich beantrage deshalb Nichteintreten.
Mit einigen gezielten Korrekturen am bisherigen Gesetz lassen sich dessen offenkundigste Schwächen beheben. Gleichzeitig vermeiden wir aber auch, eine fehlgerichtete Abschottungspolitik demokratisch zu legitimieren und auf Jahre hinaus festzulegen. Dafür haben Bundesrat und Kommission die Möglichkeit, neu zu beginnen und ein Einwanderungs- und Migrationsgesetz zu entwerfen, das auf der Höhe der Zeit ist.