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preparatory:AB 43310

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-06

Wortprotokoll

Es geht um die Abweichung von den Zulassungsvoraussetzungen. Ich rede zum Antrag der Minderheit bei Absatz 1 Buchstabe e. Es geht um Menschenhandel. Menschenhandel ist ein Verbrechen, das durch die Globalisierung Besorgnis erregende Ausmasse annimmt. Frauen- und Menschenhandel ist übrigens eines der lukrativsten Verbrechen neben Drogen-, Organ- und Waffenhandel. Zu den Ursachen gehören Armut, Arbeitslosigkeit, mangelnde schulische Bildung und die Diskriminierung der Geschlechter in den Herkunftsländern der Opfer. Auf der anderen Seite steht die grosse Nachfrage nach billigen und ungelernten Arbeitskräften und immer neuen exotischen Frauen für die Prostitution und die Erotikbranche in unseren Ländern. Konsumenten der Opfer sind westliche Männer.

In der Schweiz gibt es jährlich zwischen 1500 und 3000 Opfer von Menschenhandel. Das krasse Missverhältnis zwischen Anzeigequoten - es gibt ungefähr 30 Anzeigen pro Jahr in der Schweiz - und der geschätzten Zahl von Opfern ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass nur sehr wenige Opfer als Zeuginnen aussagen wollen. Da junge Frauen oft hierher verschleppt oder mit falschen Versprechen von Arbeitsplätzen und guten Stellen hierher gelockt werden, sind die meisten ohne Aufenthaltspapiere und verstossen damit gegen das Ausländergesetz. Sie werden bei Kontrollen, etwa im Sexgewerbe, wie Täterinnen verhaftet und abgeschoben. Es kommen also gar keine Klagen zustande, weil gar keine Zeit dafür bleibt.

Das können wir jetzt ändern. In Artikel 30 kann jetzt, wie das die Mehrheit auch will, der Aufenthalt von Opfern von Menschenhandel geregelt werden. Ich möchte jedoch, dass nicht nur der Aufenthalt der Opfer, sondern auch jener von Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel geregelt wird.

Opfer von Menschenhandel sind auch die Cabarettänzerinnen, wenn sie zur Prostitution gezwungen werden. Der [PAGE 723] Aufenthalt wird an ein mögliches Strafverfahren gekoppelt. Das macht die Situation schwieriger, denn oft sind Frauen erst nach längerer Zeit überhaupt fähig, als Klägerinnen und Zeuginnen aufzutreten. Im Augenblick laufen in Zürich und Berlin mehrere Menschenhandelsprozesse, anhand deren die Schwierigkeiten, Frauen zu Zeuginnenaussagen zu bewegen, deutlich werden. Das ist logisch, denn die Frauen befürchten nach ihrer Rückkehr oder auch in der Schweiz massive Drohungen. Ihre Sicherheit ist, wenn sie ihre Peiniger "verraten", nicht mehr gewährleistet. Daher brauchen Frauen Schutz als Opfer und eben auch als Zeuginnen.

Ich beantrage Ihnen also die Ergänzung des bundesrätlichen Entwurfes.

Ich bin auch der Meinung, dass der Schutz von Opfern und Zeuginnen ein Rechtsanspruch ist. Die Leiden dieser Frauen sind unglaublich, ich habe hier mehrere konkrete Geschichten verfolgt. Es sind immer traumatisierende Ereignisse, von denen sich die Frauen - oft sind es auch Minderjährige - kaum erholen können. Daher möchte ich, dass wir den ersten Absatz - "von den Zulassungsvoraussetzungen .... wird abgewichen" - verändern und da einen Rechtsanspruch einbringen.

Ich möchte nochmals auf die Definition des Menschenhandels in der Botschaft auf Seite 79 hinweisen, die besagt, dass kein Menschenhandel vorliege, "wenn die Vermittlung im Einverständnis mit der betroffenen Person erfolgt, oder bei Personen, die für die illegale Einreise die Hilfe eines Schleppers beanspruchen". Das Bundesgericht verfolgt eine ganz andere Praxis und sagt, dass keine Freiwilligkeit besteht, wenn von ökonomischer Not und von Zwang ausgegangen werden muss, die die Frauen in die Abhängigkeit von Schmugglern oder Händlern treiben. Das Uno-Protokoll gegen organisierte Kriminalität sowie die zwei Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel machen deutlich, dass Menschenhandel und Menschenschmuggel sehr oft ineinander greifen.

Ich bitte Sie, Buchstabe k zuzustimmen. Hier geht es darum, den Opfern von Ausbeutung und Gewalt, die zum Verfahren zugelassen werden sollen, eine Aufenthaltsbewilligung zu geben. Die Schweiz geht hier nicht neue Wege; in Italien, Belgien, Österreich, Deutschland und Frankreich werden Opfer und Zeuginnen von Menschenhandel bereits heute geschützt.

Zu Buchstabe l: Es ist sinnvoll und richtig, den Aufenthalt in der Schweiz auch Personen zu gewähren, die Opfer von Gewalt in Partnerschaften sind, sei es wegen Gerichtsverfahren, sei es wegen Gefährdung im Herkunftsland.