preparatory:AB 44746
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Ich spreche ausschliesslich zu Artikel 15a und nicht zu Artikel 19a, wie das der Präsident vorhin angekündigt hat.
Die Minderheit Rennwald schlägt Ihnen vor, dass ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die während eines Jahres in der Schattenwirtschaft tätig sind und dabei ertappt werden, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Diese Grosszügigkeit diesen Mitarbeitern gegenüber können wir so nicht akzeptieren. Dieser Vorschlag kommt einer ganz klaren Umgehung der Gesetze gleich. Mit einer solchen Klausel fördern wir eigentlich die Illegalität der Ausländer und laden sie geradezu dazu ein, ein Jahr Schwarzarbeit zu leisten, um danach in den Genuss einer Aufenthaltsbewilligung zu gelangen.
Das Gesetz sollte dazu dienen, dass wir alles daransetzen, um die Schwarzarbeit effizient zu bekämpfen. Doch wenn wir solche Schlupflöcher schaffen, nützen Strafen respektive Sanktionen nichts. Selbst wenn diese Arbeitnehmerinnen [PAGE 1203] und Arbeitnehmer, nachdem sie erwischt wurden, die Möglichkeit hätten, ihre Situation zu regularisieren, käme dies einer krassen Verletzung der Spielregeln unseres Rechtsstaates gleich - einer Verletzung, welche wir so nicht gutheissen können. Dies umso weniger, als wir ja im Rahmen des AuG und des Asylgesetzes eine Regularisierung auf individueller Basis vorsehen.
Der Antrag der Minderheit Rennwald käme eigentlich einer dauerhaften Amnestie gleich. Selbst wenn wir eine allgemeine Amnestie vor Inkraftsetzen des Gesetzes ins Auge fassen würden, könnten wir diesem Vorschlag so nicht zustimmen. Ausländer sind - dies wurde zu Recht auch von der Linken betont - nicht die Hauptakteure, die einer versteckten Tätigkeit nachgehen. Dennoch ist belegt, dass primär die Nachfrage im Rahmen der Schattenwirtschaft illegale Einwanderung induziert und nicht etwa umgekehrt illegale Einwanderung Schattenarbeit aus eigenen Stücken schafft. Die europaweite Zunahme der Schwarzarbeit ist die Kehrseite struktureller Veränderungen auf dem globalisierten Arbeitsmarkt. Daher müssen und wollen wir mit diesem Gesetz eine verstärkte Repression sowohl auf der Nachfrageseite wie auf der Anbieterseite durchsetzen; Letzteres werden wir später in Artikel 18 tun, wenn wir uns mit den Sanktionen beschäftigen und sie festlegen.
Das ist weitaus der beste Schutz für die potenziellen Migranten und Migrantinnen, denn diesen gebührt ein Schutz vor dem Missbrauch durch gewisse Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Wenn diese wissen, dass ihre illegal beschäftigten Mitarbeiter nach einem Jahr in den Genuss von verbesserten Arbeitsrechten gelangen können, dann ist der Anreiz für die Ausübung illegaler Praktiken nicht mehr gegeben. Ziel muss sein, dass wir jedem in der Schweiz Erwerbstätigen den arbeitsrechtlichen und den sozialversicherungsrechtlichen Schutz gewähren. Ziel muss also sein, dass keine Schwarzarbeit toleriert wird, auch nicht während eines Jahres.
Sollten wir der Minderheit folgen, so lassen wir die Möglichkeit einer einjährigen Tätigkeit in der Schattenwirtschaft zu und setzen den ausländischen Arbeitnehmenden ein sehr eigenartiges Zeichen. Wir signalisieren damit implizit, dass sie ein Jahr ohne Schutz tätig sein können, bis sie in den Genuss ihrer Legalisierung kommen. Ziel muss doch sein, dass jeder in diesem Land, ob Schweizer oder Ausländer, arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich von Beginn seiner Erwerbstätigkeit an geschützt wird. Alles andere ist unzulässig.
Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Rennwald abzulehnen.