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AB 44750

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Wir befinden uns mit diesem Artikel im Bereich der Verfolgung der Verstösse durch Verwaltungs- und Gerichtsbehörden. Die Minderheit will, dass ausländischen Arbeitnehmenden, die ohne Aufenthaltsbewilligung entdeckt werden und seit mindestens einem Jahr in der Schweiz arbeiten, eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt werden soll, und zwar für eine Frist, innerhalb welcher sie ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, also dem GAV, geltend machen können. Das mag aus ethischer Sicht vielleicht löblich sein; indirekt ist es aber doch eine Amnestie für Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten.

Die Mehrheit der Kommission ist eindeutig der Meinung, man solle in diesem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit keine Vermischung von Ausländerrecht und Schwarzarbeitsverbot vornehmen. Man kann den Pelz nicht waschen, ohne dass er nass wird. Wenn man der Minderheit zustimmte, würde man sich wichtiger Präventionsmassnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit entledigen. Damit würden wir es fördern, dass solche Leute weiterhin illegal von Arbeitgebern beschäftigt werden. Die Arbeitnehmerseite hat mit der Feststellungsklage ein Instrument, um gegen illegal profitierende Arbeitgeber vorzugehen. Das ist ein besseres Instrument als jenes, das hier vorgeschlagen wird.

Darum bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Rennwald abzulehnen.

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