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preparatory:AB 45224

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, die Anträge Baader Caspar zu den Artikeln 118, 119 und 120 - jeweils Absatz 1 - abzulehnen.

Wie bereits verschiedentlich gesagt wurde, kennt das Strafrecht den Begriff der Grobfahrlässigkeit nicht; er kommt aus dem Zivilrecht. Das hat Frau Kiener Nellen zu Recht festgestellt. Wenn Sie der Wirtschaft einen Dienst erweisen wollen, dann sorgen Sie für eine rechtsgleiche Zolldeklaration. Sorgen Sie dafür, dass bei der Zolldeklaration ein möglichst hoher Sorgfaltsstandard eingehalten wird. Die Möglichkeit, dass Bagatellfälle wie kleine Verschriebe nicht geahndet werden, haben Sie bereits heute mit dem neuen StGB; Herr Schneider hat darauf hingewiesen. Es gilt neu das Opportunitätsprinzip. Sie haben weiter die Möglichkeit von Berichtigungen.

Dagegen dürfen wir in einem System der Selbstveranlagung den Level der Voraussetzungen nicht herunterschrauben. Das wäre ja geradezu eine Einladung dazu, die Deklarationspflichten nicht mehr ordnungsgemäss und mit grösster Sorgfalt wahrzunehmen. Es geht hier um eine fiskalisch wichtige Frage. Ich weise darauf hin, dass nur etwa 3 Prozent des gesamten Volumens an Waren überhaupt kontrolliert werden. Wir haben also schon mit dem Stichprobenverfahren nur einen ganz kleinen Ausschnitt der gesamten betroffenen Menge. Zudem geht es um Einnahmen in der Höhe von über 18 Milliarden Franken. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass Sie bei der Mehrwertsteuer und im ganzen übrigen Verwaltungsstrafrecht diesen Begriff der Grobfahrlässigkeit gar nicht kennen.

Seien Sie bitte konsequent - wir sind beim Selbstveranlagungsverfahren -, und sorgen Sie mit strengen Vorgaben auch für eine präventive Wirkung. Es muss klar sein, dass fahrlässiges Handeln bereits unter Strafandrohung steht. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.