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preparatory:AB 45257

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie - mit 10 zu 8 Stimmen war das auch die Meinung der Kommission -, dem Bundesrat zu folgen und an der absoluten Verjährungsfrist von 15 Jahren [PAGE 1475] festzuhalten. Es sind zwei Argumente, die dafür sprechen. Das eine hat Bundesrat Merz jetzt festgehalten. Dafür sprechen einmal fiskalische Überlegungen; Sachverhaltsabklärungen können lange dauern, es kann auch lange dauern, bis im streitigen Verfahren rechtskräftig entschieden worden ist. Wenn wir die Verjährungsfrist zu kurz ansetzen, könnte es der Fall sein, dass nicht genügend Zeit für eine ordentliche Sachverhaltsabklärung bis zum rechtskräftigen Entscheid verbleibt.

Zum Zweiten: Der Antragsteller der Kommissionsminderheit hat gesagt, wir sollten Vernunft walten lassen. Die Vernunft und standortpolitische Überlegungen sprechen für die Harmonisierung der Fristen. Harmonisierung der Fristen heisst ganz klar, dass wir eine mit anderen Verwaltungsgesetzen vergleichbare Regelung treffen müssen. Das spricht klar dafür, dass wir die absolute Verjährungsfrist für die Zollschuld auf 15 Jahre festsetzen, wie wir sie auch bei der Mehrwertsteuer oder eben im Mineralölsteuergesetz kennen.

Ich bitte Sie: Folgen Sie der Mehrheit der Kommission.