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preparatory:AB 45401

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Sie haben eine korrigierte Fahne erhalten. Der letzte Satz der Mehrheitsfassung gilt auch für die Minderheit II.

Auch hier geht es um die Tatsache, dass ein neues Finanzierungskonzept für die Pflege in Arbeit ist; Sie haben das von Bundesrat Couchepin gehört. Es wird separat zu diskutieren und zu regeln sein. Auch hier geht es um Übergangsbestimmungen, die zu beschliessen sind; deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit - in diesem Fall mit 11 zu 9 Stimmen -, dem ständerätlichen Beschluss zu folgen.

Das bedeutet, dass im Prinzip der Status quo weitergeführt wird. Es bedeutet aber auch, dass eine Anpassung der Rahmentarife möglich ist, dass aber nicht unbedingt die gesamte aufgelaufene Teuerung auf die Pflegestufen 3 und 4 umgelegt werden muss, wie das die Minderheit II vorsieht. Die Fassung gemäss Kommissionsmehrheit ist also etwas flexibler; sie erlaubt dem Bundesrat etwas mehr Flexibilität. Der Bundesrat kann erhöhen, muss aber nicht. Man hat in der Kommission auch bekannt gegeben, dass per 1. Januar 2005 die Pflegestufen 3 und 4 etwas angepasst werden sollen. Der Rest gehört in der Tat in die Verordnung, wie das schon gesagt wurde.

Insgesamt hat sich die Mehrheit für die etwas flexiblere, vom Antrag der Minderheit II nicht grundsätzlich abweichende Lösung gemäss Ständerat ausgesprochen. Sie bittet Sie, ihrem Antrag zu folgen.