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preparatory:AB 46386

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-22

Wortprotokoll

Ich kann mich den Ausführungen des Präsidenten der vorberatenden Kommission anschliessen: Es ist von grosser Bedeutung. Sie müssen sehen: Die Schweiz wickelt heute bis zu 50 Prozent der Auslieferungsfälle in Anwendung ihres internen Rechtes im einfachen Verfahren ab. Es geht vor allem darum, dass wir hier ein vereinfachtes Verfahren haben. Sie werden sich fragen, warum das im Zusammenhang mit Frankreich erst jetzt kommt. Es war im Zusammenhang mit Frankreich vorher einfach nicht möglich, und Frankreich selbst braucht für solche Abwicklungen auch einen solchen Vertrag. Er ist angesichts eines konkreten Falles - in dem die Franzosen selber festgestellt haben, dass es sehr nachteilig ist, keine solchen Verträge zu haben - eingeleitet worden; damit sind wir sehr zufrieden.

Worin besteht denn die Vereinfachung? Es geht viel schneller - wir haben also nicht so lange Auseinandersetzungen -, und die Haftkosten werden viel geringer, was natürlich für beide Staaten von Interesse ist. Es ist auch so, dass der Schutz des Beschuldigten gewährleistet ist. Der Beschuldigte kann jederzeit einen Rechtsanwalt beiziehen - das ist durch diesen Vertrag gewährleistet -, und er ist im Detail über die Konsequenzen des vereinfachten Auslieferungsverfahrens sowie eines allfälligen Verzichts auf das Prinzip der Spezialität zu informieren. Auch hier ist der Schutz also natürlich gewährleistet, wie wir das übrigens bei anderen Auslieferungsverträgen auch immer verlangen.

Damit bitte ich Sie, Ihrer Kommission zuzustimmen. Über die Problematik des Referendums haben wir ja bereits beim letzten Vertrag gesprochen. Es ist richtig, dass hier eben das fakultative Referendum zugelassen wird. Auch dieser Vertrag geht gewissen schweizerischen Gesetzen vor, und deshalb ist er sicher dem fakultativen Referendum zu unterstellen, und zwar unabhängig davon, wie gross die Chance ist, dass es ergriffen wird. Es ist eine Frage der redlichen Interpretation dieser Rechtsbestimmungen.