preparatory:AB 47551
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie wieder, die allgemeine Weisung zu beachten. Wir dürfen in diese Gesetze nur das hineinschreiben, was durch die EU-Richtlinien oder durch diesen Vertrag verlangt wird. Wir dürfen nicht darüber hinausgehen, weil sonst die Bestimmung, dass man ein Referendum für das Ganze macht, dahinfällt. Es sind ganz verschiedene Gesetze, die hier im Zusammenhang mit dieser Abmachung dem Referendum unterstellt werden. Das ist an sich nicht erlaubt, weil die Einheit der Materie nicht gegeben ist. Die Einheit der Materie wird als gegeben erachtet, wenn nichts anderes oder nichts Darüberhinausgehendes in diesem Gesetz ist, als verlangt wird. Sonst müssen Sie ein Sonderreferendum machen, denn das ist eine andere Frage.
Wir müssen aber alles hineinschreiben, was verlangt ist. Bei dem, was verlangt wird, gibt es Varianten, da sind Sie frei. Diese Bestimmung geht natürlich ganz deutlich darüber hinaus. Darum ersuche ich Sie, beim Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit zu bleiben.
Der Bundesrat hat mit der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie nicht die in Vorbereitung befindliche Revision des Waffengesetzes verbinden wollen. Das gilt auch für das Anag, das gilt auch für das Asylgesetz. Das sind Sonderrevisionen. Dort können Sie dann Darüberhinausgehendes hineinnehmen, so viel Sie wollen. Ich meine, dort gibt es dann auch wieder eine separate Entscheidfassung, und damit ist auch die Referendumsmöglichkeit gegeben.
Wir haben uns strikte darauf beschränkt, auf der Grundlage des geltenden Rechtes das umzusetzen, was wegen der Richtlinie gemacht werden muss, nicht mehr und nicht weniger. Das Problem, das hier durch den Minderheitsantrag aufgeworfen wird - Druckluft-, CO2-, Imitations- und Schreckschusswaffen, dann die "soft air guns", die mit ähnlichen Waffen verwechselt werden -, ist Gegenstand der Waffengesetzrevision. Diese liegt jetzt in der Schublade, bis dieses Thema hier erledigt ist, damit wir eben nicht zwei Sachen miteinander verbinden. Nachher werden wir Ihnen dann das Ergebnis der zweiten Vernehmlassung und unseren Entwurf präsentieren, und da ist es durchaus möglich, dass namentlich diese "soft air guns" dort eine Neuregelung erfahren werden. Ob dann die Druckluftgewehre auch erfasst werden sollen oder nicht, das müssen Sie dann dort entscheiden.