preparatory:AB 47694
Maurer Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-12-08
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, das Protokoll über die Personenfreizügigkeit an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auf das Jahr 2009 zu bringen. Wir möchten mit diesem Antrag einen Kompromissvorschlag einbringen, der unserer Meinung nach dazu führen wird, dass wir dieses Problem problemlos erledigen können.
Ich knüpfe an das Abkommen über die bilateralen Verträge I an. In diesem Abkommen über die bilateralen Verträge I haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass der Bundesrat im Jahr 2009 eine referendumsfähige Vorlage bringen soll, um dann - so wurde das versprochen - die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu beurteilen und erst dann endgültig Ja oder Nein dazu zu sagen. Das war auch der Grund, weshalb die SVP-Fraktion diesem Abkommen damals zugestimmt hat, und ich denke, das war eine wesentliche Voraussetzung, dass die Bilateralen I die Abstimmung problemlos passiert haben.
Wir knüpfen also daran an und sagen: Die Vorlage soll 2009 gebracht werden, damit das Volk, wie versprochen, noch Einfluss nehmen kann. Das hat den Vorteil, dass wir das Versprechen, das wir dem Volk gegeben haben, einhalten. Man hat damals gesagt: Bis 2009 wird gar nichts passieren, ihr könnt dann noch einmal entscheiden. Wir halten also dieses Versprechen ein.
Das ist unserer Meinung nach auch notwendig, weil wir im Moment die Auswirkungen dieser Personenfreizügigkeit eigentlich nicht beurteilen können. Wir haben den Wegfall der Inländerbevorzugung seit sechs Monaten, und wir stellen fest, dass in diesen sechs Monaten einiges passiert ist, ohne dass wir abschliessend beurteilen können, ob die Massnahmen genügen, ob allenfalls zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Wir tappen da etwas im Dunkeln. Wenn wir diese Erfahrung haben, so, wie wir uns das damals vorgenommen haben, dann sind wir in der Lage, im Jahr 2009 Massnahmen zu treffen, die dann vielleicht nötig sind, oder auf diese Spezialitäten Rücksicht zu nehmen. Wenn wir wieder entscheiden, hätten wir also den Vorteil, das Versprechen einzuhalten, und den Vorteil, die Auswirkungen wirklich zu kennen.
Wir schlagen vor - das haben wir in unserem schriftlichen Rückweisungsantrag festgehalten -, dass der Bundesrat die in der Botschaft vorgesehenen Kontingente gegenüber den neuen Ostländern im Rahmen der Übergangsbestimmungen des Anag regeln soll. Wir möchten also sowohl für die Ostländer, denen man dieses Versprechen abgegeben hat, ihre Kontingente zu stellen, wie auch für die Wirtschaft die gleichen Möglichkeiten schaffen, nicht im Rahmen dieses bilateralen Vertrages, sondern im Rahmen des Anag. Wir können also sagen: Die Ostländer, die auch diese Milliarde Franken an Kohäsionszahlungen erwarten dürfen - was wir nicht bekämpfen -, haben die gleichen Möglichkeiten, Arbeiter zu entsenden. Sie erhalten diesen Betrag, und die Wirtschaft hat die gleichen Möglichkeiten, ihre Angestellten zu übernehmen.
Damit haben wir eigentlich nur Vorteile und keine Nachteile geschaffen. Wir schaffen keine Nachteile gegenüber den Ostländern, keine Nachteile gegenüber der Wirtschaft. Wir schaffen Vorteile für die Schweiz, indem wir später entscheiden können. Der entscheidende Unterschied zu den bilateralen Abkommen ist der, dass wir heute diesen zehn Ostländern keine endgültige Personenfreizügigkeit gewähren. Diese wird mit diesem Abkommen gewährt, sie wird mit diesen Kontingenten stufenweise gewährt. Bezüglich der entscheidenden Frage, ob wir die Freizügigkeit dann gewähren, ob wir zusätzliche Massnahmen treffen, würden wir mit unserem Vorschlag die Möglichkeit schaffen, das 2009 zu entscheiden, wenn wir die Auswirkungen wirklich kennen. Diese Auswirkungen sind nicht nur für unsere Wähler von grosser Bedeutung, sie sind für alle Arbeitnehmer in diesem Land von Bedeutung. Für alle Arbeitnehmer, die nun Angst haben vor Lohndrückerei, vor Lohndumping, vor zunehmenden Arbeitslosenquoten, vor tieferen Löhnen, würden wir die Möglichkeit schaffen, das auch einmal zu entscheiden.
Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Er hat unserer Meinung nach auch nichts zu tun mit der Guillotineklausel. Ich zitiere Ihnen hier aus einem mir zugespielten internen Bericht aus der Verwaltung. Diese interne Notiz bezieht sich auf einen Bericht Brinkmann, das war zur Zeit des irischen Vorsitzes in der EU. Da steht, es heisse zudem im Bericht, dass die EU verhindern möchte, dass die Guillotineklausel in Kraft tritt. Dies offenbar aus eigenem Interesse, da die Kommission realisiere, dass man sich damit ins eigene Fleisch schneiden würde. Der Schlusssatz lautet, man solle das ja der SVP nicht sagen. Wir gehen also keine Risiken ein, wir schaffen Vorteile.
Ich beantrage Ihnen und bitte Sie, dem Rückweisungsantrag der Minderheit zuzustimmen. Wenn nicht, werden wir die Vorlage am Schluss ablehnen.
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