preparatory:AB 47882
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-12-09
Wortprotokoll
Im Antrag der Minderheit II wird verlangt, dass für die Allgemeinverbindlicherklärung 30 Prozent der Arbeitgeber und 50 Prozent der Arbeitnehmer beteiligt sein sollen; heute lautet der Schlüssel 30 zu 30 Prozent.
1. In der Logik von Herrn Schlüer stimmt sein eigener Antrag nicht. Wenn schon, müssten es gleich viele Prozente sein; dann müsste er eigentlich den Antrag stellen, das beim heutigen Stand zu belassen. Aber diesen Antrag hat Herr Müller Philipp namens der Minderheit I inzwischen zurückgezogen. Der Antrag folgt also nicht der eigenen Logik des Antragstellers.
2. Es wurde mehrfach gesagt: Dieser Antrag ist im Zusammenhang mit den anderen sieben Kriterien zu sehen; es handelt sich sozusagen um ein achtes Kriterium, das erfüllt werden muss. Herr Messmer hat Ihnen das hier aufgezeigt und die wichtigsten Punkte vorgelesen. Ich habe mich gefreut, dass wir in diesem Punkt nicht nur den gleichen Dialekt, sondern dieselbe Sprache sprechen. Es ist ganz klar, dass sich die Allgemeinverbindlicherklärung als notwendig erweisen muss. Vorher kann gar nichts gemacht werden.
3. Es ist eine sinnvolle Lösung, denn es geht ja um eine Missbrauchsregelung gemäss Artikel 1a dieses Gesetzes. Herr Bundespräsident Deiss hat es klar gesagt: Es geht bei diesem Schlüssel nur um jene Fälle, wo mehrfach und missbräuchlich Lohn- oder Sozialdumping vorgekommen ist, und nicht um das normale Regime. Herr Schlüer und seine Minderheit haben Ziffer 3 sicher auch gelesen, aber nicht erwähnt. Es heisst dort, dass im normalen Verfahren der Schlüssel 50/50 bleibt. Nur wenn nach Artikel 1a Missbrauch festgestellt wird, tritt Ziffer 3bis in Kraft, nämlich das Regime mit 0/50.
Wenn wir also hier von einer Machtfrage sprechen wollen, wie Herr Schlüer dies getan hat, dann gehört es auch dazu, alle Kriterien anzugeben und nicht nur jene, die einem gerade passen.
Es ist auch immer wieder mit der Angst gespielt worden, zum Beispiel der Angst kleiner Läden im Vergleich zu Grossverteilern. Diese Frage wurde in der Kommission ganz klar beantwortet: Firmen wie Migros oder Coop haben einen Firmenvertrag, und dieser kann nicht allgemein verbindlich erklärt werden. Deshalb müssen Sie hier auch überhaupt keine Angst haben, dass zum Beispiel Tante-Emma-Läden untergehen könnten. Es kämen dann auch wieder die sieben übrigen Positionen zum Tragen, und es wäre ganz bestimmt nicht im Sinne der regionalen Wirtschaft, wenn so etwas passieren würde. Schon aus diesem Grund sind diese Befürchtungen hier nicht am Platz.
Deshalb kann ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission beantragen, den Antrag der Minderheit II (Schlüer) abzulehnen. Das Stimmenverhältnis lautete 16 zu 10.