preparatory:AB 48308
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-15
Wortprotokoll
Die Haltung des Bundesrates zur Kosa-Initiative geht aus der Botschaft hervor. Ich gestatte mir deshalb, sie nur ganz kurz zusammenzufassen: Der Bundesrat empfiehlt die Kosa-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er tut dies im Wesentlichen aus drei Gründen.
Erstens tut er es, um die Unabhängigkeit unserer Notenbank nicht zu gefährden - im Wissen, dass die Unabhängigkeit unserer Notenbank ein Schlüsselfaktor für deren erfolgreiches Wirken ist, aber auch im Wissen, dass es in ganz Europa kein Land gibt, das die Finanzierung von Sozialversicherungen mit seiner National- oder Währungsbank verbindet.
Der zweite Grund liegt in den dramatischen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen, insbesondere auf die Finanzen des Bundes: Wenn die künftigen Nationalbankgewinne nicht mehr in den Bundeshaushalt fliessen, dann entgehen uns jedes Jahr mehr als 800 Millionen Franken. Sie haben im Zusammenhang mit den Entlastungsprogrammen ja selber erlebt, wie schwierig es wird, den Bundeshaushalt zu finanzieren. Wenn Mittel in diesem Umfang entfallen, dann kann das ohne weitergehende Entlastungsprogramme kaum aufgefangen werden.
Drittens ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Initiative Konstruktionsmängel aufweist, auch im Zusammenhang mit der Behandlung der Kantone. Deshalb hat er sich eindeutig gegen die Initiative und gegen einen Gegenvorschlag entschieden.
Nun möchte ich, da ich das Wort habe, die Gelegenheit benutzen, auf die Intervention von Herrn Rechsteiner-Basel einzutreten. Ich kann Ihnen versichern, dass ich am 31. Dezember nicht mit 21 Milliarden in Gold- oder Geldsäcken in die 26 Kantone fahren werde. Ich werde mithin nicht als grösster Goldverteiler in die Geschichte eingehen. Aber in einem Punkt haben Sie Recht: Diese 21 Milliarden Franken sind in der Tat der grösste Betrag, der in der Eidgenossenschaft in einem Verbund zur Diskussion gestanden hat. Das stimmt. Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang - und da kann ich Sie beruhigen - kein Recht schaffen. Der Bundesrat darf auch kein Recht schaffen, der Bundesrat muss Recht vollziehen. Wir müssen nach Recht und Gesetz handeln.
In Zusammenhang mit dieser Gold-Vorlage weise ich Sie darauf hin, dass wir hier eindeutig über zwei separate [PAGE 2107] Vorlagen sprechen: Die eine ist die Gold-Vorlage, die andere ist die Kosa-Initiative. Sie verbinden diese beiden Vorlagen teilweise, aber gemäss den Vorlagen, die zur Debatte stehen, sind sie klar getrennt. Nun orientiert sich der Bundesrat im Wesentlichen an drei gesetzlichen Grundlagen: Die erste Grundlage ist die Bundesverfassung. In Artikel 99 der Bundesverfassung steht, wie man Gewinne unserer Notenbank verteilt: Zwei Drittel gehören nämlich den Kantonen, und ein Drittel gehört dem Bund. Über diese Verfassungsbestimmung hat das Schweizervolk schon mehrfach abgestimmt, zuletzt bei der Reform der Bundesverfassung. An diesem Ergebnis und an diesem Artikel gibt es nach Auffassung des Bundesrates nichts zu deuteln; der Artikel ist klar.
Das zweite Gesetz, das wir vollziehen müssen, ist das Nationalbankgesetz (NBG), auf das Sie auch verwiesen haben. In diesem Gesetz steht in Artikel 30 Absatz 2 unter dem Titel Gewinnermittlung eindeutig: "Der verbleibende Ertrag ist ausschüttbarer Gewinn" - Punkt. Nun beziehen Sie sich auf die Frage der Verstetigung dieses Gewinnes und leiten daraus ab, dass man deshalb nicht ausschütten dürfe. Die Nationalbankgewinne - das ist der Hintergrund von Artikel 31 Absatz 2 - schwanken bekanntlich jedes Jahr. Das Ziel der Verstetigung ist im Wesentlichen nur, diese Schwankungen auszugleichen und damit eben die Ausschüttung bzw. die Finanzplanung zu erleichtern. Diese Verstetigung ist unter anderem auch das Ergebnis von Verhandlungen mit den Kantonen, die eben wollen, dass sie für ihre Budgetierung eine gewisse Regelmässigkeit haben. Oder andersherum gesagt, Herr Rechsteiner: Artikel 31 Absatz 2 NBG ist keine Rechtsgrundlage zur Verhinderung einer ausserordentlichen Ausschüttung. Er enthält eine technische Vorschrift zu deren Verstetigung. Somit sind die rechtlichen Grundlagen für den Bundesrat gegeben.
Welches ist nun der nächste Schritt? Ich habe es vorhin angedeutet. Dieses Geschäft muss jetzt vom Ständerat zum zweiten Mal behandelt werden. Wann das der Fall sein wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Auf der Traktandenliste für diese Session habe ich das Geschäft bis jetzt nicht entdeckt. Aber wenn der Ständerat es behandeln würde und wenn er zum zweiten Mal nicht darauf einträte - jetzt wiederhole ich mich -, dann würde das gelten, was im Parlamentsgesetz steht: Dann ist die Vorlage nicht zustande gekommen. Dann gibt es keine Rechtsgrundlage mehr, die uns erlaubt, diese Gewinne zurückzuhalten. Die Folge wäre, dass der Bundesrat - vermutlich mein Departement, das wäre ja naheliegend, nicht wahr - den Auftrag erteilen muss, diesen Entscheid zu vollziehen. In welchem Zeitabschnitt und mit welchen Prioritäten das geschieht, darüber haben wir uns logischerweise erste Gedanken gemacht - wir werden ja nicht einfach unbedacht in eine solche Situation hineingeraten.
Aber ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat eine solche Entscheidung des Parlamentes mit aller Sorgfalt vollziehen würde, selbstverständlich auch mit Einbezug der Nationalbank, die ihrerseits im Rahmen ihrer Generalversammlung auch noch über die Gewinnverwendung beschliessen muss. Ich möchte hier ganz klar machen, Herr Rechsteiner, dass man nicht von Willkür sprechen darf und dass ich da nicht einfach freie Hand hätte, um dann mit dem Geldsack durch die Lande zu gehen. So stellen wir uns das schon nicht vor.
Ich möchte aber noch einmal klar machen: Es tut mir sehr Leid, dass wir heute an einem solchen Punkt stehen. Aber machen Sie dafür nicht den Bundesrat verantwortlich. Sie haben monatelang Zeit gehabt, Sie haben alle Zeit der Welt gehabt, um miteinander zu kommunizieren. Sie hätten die Möglichkeit gehabt; Sie haben gewusst, dass die Gefahr bestehen könnte, dass der Ständerat zweimal nicht auf dieses Geschäft eintritt. Jetzt droht die Konsequenz daraus, aber das ist mit Sicherheit nicht der Wille des Bundesrates gewesen. Den Willen des Bundesrates finden Sie im Kapitel der Botschaft zur Goldverwendung. Darin hat der Bundesrat ganz klar gesagt, er stelle sich Folgendes vor: zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an den Bund - via einen Fonds, während 30 Jahren; dann kann man wieder darüber befinden. Sie dürfen mir hier nicht unterstellen, der Bundesrat habe jetzt plötzlich eine andere Auffassung. Ich habe dieses Geschäft kürzlich ausdrücklich noch einmal im Bundesrat traktandiert. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass dies eigentlich die beste Lösung wäre. Wenn jetzt etwas anderes herauskommt, dann ersuche ich Sie, die Konsequenzen des eigenen Entscheids im Parlament zu tragen und nicht den Bundesrat in eine Ecke zu stellen, in der er sich von Anfang an eigentlich nie sah.
In diesem Sinne, im Sinne des Bundesrates, ersuche ich Sie, die Initiative und auch den Gegenvorschlag abzulehnen.