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preparatory:AB 49250

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-12-09

Wortprotokoll

Ich danke auch für die Diskussion, für die aufgeworfenen Fragen und für das Verständnis, dass nicht auf die ganze Problematik der aufgeworfenen Fragen im Rahmen dieser Interpellation eingegangen werden kann. Sie haben zu Recht gesagt, dass es auch um die Regionalpolitik im Allgemeinen geht.

Hier kann ich Folgendes beifügen: Wenn es um die Regionalpolitik im Allgemeinen geht, dann geht es auch um die Verkehrspolitik im Allgemeinen. Ich sage das am Vorabend der Inbetriebnahme von "Bahn 2000"; auch diese Bahn bringt zwar nicht alle, aber viele Gebiete in eine ganz andere Situation und macht sie zu nicht mehr benachteiligten und peripheren Gebieten. Davon wird die Problematik, die hier angesprochen ist, nicht berührt; ich weiss das. Aber immerhin muss man immer auch sehen: Unsere ganze Infrastruktur wandelt sich in einer Art und Weise, dass die Lage von peripheren Gebieten nicht nur immer noch schlimmer wird; es gibt auch gegenläufige Tendenzen, die wir ja aktiv fördern. Das wollte ich auch noch gesagt haben.

Wir haben schon vor der Einführung der LSVA gesehen, dass sie auf Berg- und Randregionen einen anderen Einfluss haben kann als beispielsweise auf die Agglomerationen. Wir haben das deswegen untersuchen lassen und haben festgestellt - auch dies im Sinne einer positiven Vorbemerkung -, dass durch die LSVA und die Erhöhung der Gewichtslimite auf 40 Tonnen nicht zwangsläufig in jedem Bereich eine periphere Region benachteiligt wird, weil es ja für verschiedene Konsumgüter in der ganzen Schweiz einheitliche Preise gibt; das ist auch zu sehen. Aber in Bereichen, in denen die Preise uneinheitlich sind, kann eine besondere Betroffenheit von peripheren Gebieten nicht ausgeschlossen werden; das haben wir gesehen. Dies wegen der hohen Abgabe, wegen der grossen Transportdistanzen und auch wegen des Umstandes, dass die "40-Tönner" wegen der schmalen Strassen nur beschränkt eingesetzt werden können. Dieser Vorteil der höheren Gewichtslimite, den man vor allem im Bereich des Transitverkehrs hat, gilt dort nur sehr beschränkt. Es gibt ja in den Randgebieten auch geringere Optimierungsmöglichkeiten, weil die Rücktransporte nicht im selben Masse ausgelastet werden können, wie das zwischen Zentren oder eben im Transit der Fall ist. Diesem Umstand haben wir bei der Gesetzgebung Rechnung getragen, indem bei der Verteilung der LSVA-Gelder 20 Prozent des Kantonsanteils vorab auf Kantone mit Berg- und Randgebieten verteilt wurden.

Ich nehme die Ausführungen von Herrn Schmid zur Kenntnis. Ich zeige mich durchaus offen, einmal zu überprüfen, ob bei dieser Verordnung hinsichtlich ihrer schematischen Zuordnung Unsinnigkeiten oder gar Ungerechtigkeiten verborgen sind. Dazu hat man ja die Verordnung, dass man das jederzeit überprüfen kann. Aber von dieser Regelung profitieren jene Kantone, die mit der Bahn schlecht erschlossen sind, die grosse Distanzen zu Wirtschaftszentren aufweisen und in denen "40-Tönner" nur beschränkt verkehren können. Die Kantone Graubünden und Wallis erhalten allein je etwa einen Viertel dieses Vorabanteils. Dass damit die vollkommene Gerechtigkeit geschaffen worden sei, kann ich so nicht behaupten. Ich bin, wie gesagt, gerne bereit, das nochmals anzuschauen.

Neben dieser speziellen Regelung für Berg- und Randgebiete wirken sich die Ausnahmen und die Sonderregelungen, auf die wir ja in der Antwort verwiesen haben, doch auch aus. Herr Schmid hat nun gesagt, das IHG-Gebiet sei viel grösser und umfangreicher definiert als die eigentlichen peripheren Gebiete; das ist richtig. Nur sind diese Sonderregelungen wegen der Sache gemacht worden, also z. B. wegen der Holztransporte, wegen der Transporte von offener Milch oder wegen der Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren; sie werden in Gottes Namen nicht nur in den peripheren Gebieten transportiert. Deswegen ist die Regelung, die wir hier getroffen haben, finde ich, in der Sache selbst richtig.

Ich akzeptiere, dass Herr Brändli über die Antwort nur teilweise befriedigt sein kann. Das muss so sein, weil dieser Bereich nur ein geringer Bestandteil eines staatspolitisch viel grösseren Problems ist.