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AB 49860

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Wenn wir jetzt, vor diesem Artikel 35a, ganz kurz zwischenbilanzieren, dann können wir doch wohl sagen: Wir haben jetzt klar entschieden, in der zweiten Reform der Krankenversicherung das Vertragsprinzip einzuführen. Wir haben zweitens definiert, dass wir kantonale Mindeststandards für Versorgungsdichten wollen, die kantonsübergreifend definiert sind. Drittens haben wir klar gesagt, dass Netzwerke einen wichtigen Teil der zukünftigen Versorgung sicherstellen sollen mit dem Ziel, Behandlungspfade zu optimieren, die Qualität der Versorgung hoch zu halten und gleichzeitig Kosten einzusparen, soweit es möglich ist.

Dieser Artikel 35a will dieses Konzept noch abrunden, indem er - zusätzlich zu den Pflöcken, die der Ständerat schon eingeschlagen hat und denen wir weitgehend gefolgt sind - noch Rahmenbedingungen für Netzwerke verdeutlichen und klären will und damit diesen Netzwerken auch eine echte Marktchance für die Zukunft geben will. Dabei ist der Begriff der "echten" Netzwerke zu betonen: Wir möchten wirklich, dass hier ein Wettbewerb entsteht von verschiedenen Netzwerken und von unterschiedlichen Betreuungsphilosophien, die unterschiedlichen Wünschen der Versicherten entgegenkommen. Wir wollen explizit keine neuen Monopole, weder der Versicherer noch der Leistungserbringer. Es ist klar, dass man versucht sein könnte, entweder kleine Alibi-Netzwerke zu gründen, um die Vertragsfreiheits-Prinzipien zu umgehen, oder aber grosse, flächendeckende Pro-forma-Netzwerke, die eigentlich kantonalen Versorgungsmonopolen entsprechen würden. Beides wollen wir nicht. Dieser Artikel 35a soll die Eckdaten, die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung dieser Netzwerke liefern.

Damit bitten wir Sie, hier der Kommission zu folgen, diesen Artikel 35a in dieses Konzept aufzunehmen. Sie haben es festgestellt: Es gibt dazu zwei Anträge, zu denen ich mich ebenfalls kurz äussern möchte.

Dem Antrag Leuthard können wir zustimmen mit der Präzisierung, die sich vorher ergeben hat. Auch wir verstehen diese Budgetverantwortung nicht als ausschliessend für andere mögliche besondere Versicherungsformen: Die sollen weiterhin möglich bleiben; aber in den Netzwerken ist es wichtig, dass sich die Budgetverantwortung auf die Gesamtheit der grundversicherten Leistungen bezieht. Diese Präzisierung hilft, diesen Punkt zu klären.

In Bezug auf den Antrag Guisan würden wir Ihnen beliebt machen, gleichwohl bei der Kommission zu bleiben. Die externe Zertifizierung ist ein wichtiges Prinzip, damit in der Zukunft Transparenz herrscht, damit eben Gewähr gegeben ist, dass die Versicherten sich darauf verlassen können, dass eine Reihe von Grundvoraussetzungen für Netzwerke gegeben sind. Diese Zertifizierung muss nicht sehr aufwendig sein; sie kann durchaus paritätisch finanziert werden. Sie dient aber der Transparenz; sie dient dazu, dass echte Netzwerke entstehen und nicht, wie ich das vorher gesagt habe, Alibi- oder Pro-forma-Netzwerke. Wir würden Sie dort also bitten, bei der Kommission zu bleiben: insgesamt also ein Zusatz zum Konzept des Ständerates, zu den vorher genannten drei Rahmenbedingungen für die Netzwerke.

Wir bitten Sie, mit den Vorschlägen zu den Einzelanträgen, hier der Kommission zu folgen.