preparatory:AB 50023
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Dieser Artikel 64 gehört natürlich in das ganze Konzept, das wir heute im Verlauf des Tages langsam entstehen sehen, nämlich das Konzept, dass die Netzwerke und ihre Förderung für die Zukunft ein entscheidender Teil der zweiten Revision des KVG sind.
Hier geht es primär um die Anreize unter der Optik der Kostenbeteiligung. Sie haben das Konzept natürlich gesehen: 10 Prozent, wie bisher, für Versicherte in solchen Netzwerken, selbstverständlich auch für alle - das gilt es zu betonen, in Bezug auf die Debatte bei Artikel 13 -, die unter die Ausnahmen fallen, die also beispielsweise in Regionen leben, für die der Bundesrat dann Ausnahmen beschliesst; 20 Prozent für Leistungen, die ausserhalb der Netzwerke konsumiert werden.
Es ist also klar ein Konzept, das die freie Arztwahl belässt. Es lässt auch die Freiheit, zwei, drei oder vier Ärzte gleichzeitig zu konsultieren; aber es verlangt dann eine etwas höhere Selbstbeteiligung. Sie haben ebenfalls festgestellt, dass der Bundesrat die Obergrenze festlegt. Deshalb kann man davon ausgehen, dass diese sicher nicht exorbitant hoch sein wird. Es ist das Konzept eines differenziellen Selbstbehaltes, das dazu führen soll, dass die neuen Versorgungsformen auch eine echte Marktchance in der Zukunft haben, dass gleichzeitig aber kein Freiheitsabbau stattfindet. Es hat vielmehr einen gewissen Preis, wenn man mehrfach und dort, wo man selber entscheiden will, zusätzlich konsultieren will.
Wir würden Sie also bitten, diesem Konzept hier zum Erfolg zu verhelfen. Es wird dies ein wichtiger Teil der Umsetzung der Netzwerke sein.
Zum Thema Franchise möchten ich festhalten, wie dies schon mein Vorredner getan hat, dass wir klar der Meinung sind, dass diese Kompetenz weiterhin beim Bundesrat sein solle. Es ist sicher nicht nötig, dass dieses Thema in der ganzen Bundesversammlung diskutiert wird. Wir haben uns ja schon andere Themen wie Promille und Ähnliches aufgeladen. Wir müssen das bei der Franchise nicht tun; das kann in der Kompetenz des Bundesrates verbleiben.
Wir möchten Ihnen auch beliebt machen, jetzt nicht auf die Frage der einkommensabhängigen Franchisen einzutreten. Dieses Thema ist im Studium - im Kontext der dritten Revision, die in der Zukunft folgen wird -, dieses Problem ist komplex, auch wegen der Logistik. Deshalb ist es jetzt sicher nicht machbar, dieses Thema hier umzusetzen, wie es die Minderheit Gross Jost vorschlägt.
Schliesslich möchten wir Sie auch bitten, nicht einfach beim geltenden Recht zu bleiben, sondern - wie der Tenor eben schon des ganzen Nachmittags war - es geht darum, die Konturen, die Anreize, die Rahmenbedingungen, für diese Netzwerke jetzt definitiv umzusetzen. Dazu gehört dieser Artikel 64. Deshalb bitte auch Ablehnung der Anträge, das geltende Recht hier beizubehalten! [PAGE 1121]
Schliesslich verstehe ich das Anliegen von Herrn Robbiani. Er sieht offensichtlich Positives im differenziellen Selbstbehalt. Aber er setzt ihn so niedrig an, dass der Zweck der Selbstbeteiligung unterlaufen wird. Die Selbstbeteiligung gehört zum gesamten Konzept der Krankenversicherung. Wenn Sie auf 5 und 10 Prozent anstatt, wie vorgeschlagen, auf 10 bzw. 20 Prozent Kostenbeteiligung gehen, dann sind Sie sicher unter der Grenze dessen, was sinnvollerweise vom Einzelnen beigetragen wird. Ich hoffe aber, dass Herr Kollege Robbiani - weil er mit diesem Antrag ja die Sinnhaftigkeit des differenziellen Selbstbehaltes offensichtlich unterstreicht - sich eben vielleicht dann doch dem Hauptantrag, dem Antrag der Mehrheit, anschliessen kann.
Insgesamt also: Zustimmung zum Antrag der Mehrheit zu Artikel 64 Absätze 2 und 3 mit - ich betone es noch einmal - diesem Konzept, das alle Freiheiten belässt, aber für das Ausnützen sämtlicher Freiheiten einen etwas höheren Beitrag verlangt, und Ablehnung der Minderheitsanträge!