preparatory:AB 50158
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Sie haben gehört, dass Ihnen die Kommission mit 11 zu 8 Stimmen eben diesen Antrag stellt, wie er jetzt vorliegt. Der Hauptgrund war derjenige, dass die "Guillotine", die bis jetzt bestand, wonach Vorstösse, die während zwei Jahren unbehandelt geblieben waren, eben einfach abgeschrieben wurden, im neuen Gesetz entfällt, also nicht mehr besteht. Das Büro wird aufgrund des Parlamentsgesetzes im Gegenteil gezwungen, alle Vorstösse entweder innert zwei Jahren zu traktandieren oder einen begründeten Antrag auf Verlängerung der Frist oder auf Abschreibung zu stellen. Jeder, der einen Vorstoss gemacht hat, bekommt dann also einen Bericht und weiss, wie es mit seinem Vorstoss steht. Deshalb glauben wir, dass wir dem Büro diese Flexibilität bei der Traktandierung zugestehen können.