preparatory:AB 51067
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Hier geht es darum, dass in Haftpflichtfällen auf keinen Fall eine präsymptomatische Untersuchung zulasten der Opfer gemacht werden darf, um nachzuweisen, dass der Schaden trotzdem kleiner sein sollte. Für die Schadenberechnung sollen vielmehr die allgemeinen Massstäbe gelten.