Lexipedia

preparatory:AB 51082

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-06-16

Wortprotokoll

Obwohl es sich nicht um eine weltbewegende Sache handelt, bin ich der Meinung, dass wir in der Gesetzgebung mit klaren Begriffen arbeiten und nicht einmal den einen Begriff wählen sollten und ein andermal den anderen, bloss weil er eher die Gefühlswelt anspricht, obwohl er schlussendlich das Gleiche meint. Der Begriff "Ehegatte" ist ein Terminus technicus in der Gesetzgebung des Zivilgesetzbuches. Der entscheidende Satz lautet: "Durch die Trauung werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden." Es heisst nicht: ".... werden die Ehegattin und der Ehegatte zur ehelichen Gemeinschaft verbunden." Überall, wo man den Begriff "der Ehegatte" braucht, meint man den Mann oder die Frau. Wenn man Ausnahmen macht, erweckt das den Eindruck, dass man an einem anderen Ort, wo man keine Ausnahme macht, nur den einen Ehegatten meint. Ich bin der Auffassung, wir sollten bei diesem Begriff bleiben, oder dann sollten wir ihn überall ändern. Ihn überall zu ändern ist meines Erachtens nicht sinnvoll. Der Bundesrat hat ja für diese Bearbeitung eine Frau ausgewählt. Sogar sie ist beim Begriff "Ehegatte" geblieben, sodass ich ihn hier sehr gut vertreten kann. Ich bitte Sie im Sinne einer klaren Terminologie, hier beim Begriff "Ehegatte" zu bleiben, wie es Herr Wicki und auch der Bundesrat und der Nationalrat vorschlagen.