preparatory:AB 51582
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
In Absatz 2 von Artikel 727 ist die Möglichkeit vorgesehen, dass sich auch kleinere Unternehmungen, die der ordentlichen Revision nicht unterstellt wären, der ordentlichen Revision unterstellen können. Es ist in Absatz 2, wie Sie sehen, eine Regelung des Minderheitenschutzes vorgesehen, indem Aktionäre mit einem Aktienkapitalanteil von 10 Prozent das verlangen können.
Die Minderheit beantragt Ihnen, dieses Recht auch einem einzelnen Verwaltungsrat, einer einzelnen Verwaltungsrätin einzuräumen. Wie jetzt Herr Bundesrat Blocher zum Ausdruck gebracht hat - Sie haben die Debatte der Kommission sehr treffend zusammengefasst -, wurde auch von der Mehrheit darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsräte ja andere Möglichkeiten haben: Sie haben zum einen ein umfassendes Einsichtsrecht, zum anderen sind sie zur Mitgestaltung verpflichtet. Zu guter Letzt: Wenn sie sich nicht durchsetzen können, haben sie die Möglichkeit, sich aus dem Gremium zu verabschieden, also aus dem Verwaltungsrat auszutreten.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit mit 13 zu 9 Stimmen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und wirklich eine Minderheitenschutzregelung in dem Sinne zu verankern, dass Aktionäre mit 10 Prozent des Aktienkapitals die Unterstellung unter die ordentliche Revision verlangen können, aber nicht eine einzelne Verwaltungsrätin.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.