AB 51690
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Ich musste zuerst wieder schauen, um welches "grosse" Wort es hier geht. Das "nur" ist also keinesfalls überflüssig. Wenn Sie sagen, für eine Verbindlichkeit hafte das Gesellschaftsvermögen, wird damit nicht gesagt, ob das ausschliesslich sei oder nicht. Wenn Sie sagen, es hafte "nur" das Gesellschaftsvermögen, dann wissen Sie, dass es keine andere Haftung gibt. Das ist viel klarer, wenn man das liest. Herr Gross, jetzt können Sie natürlich sagen: "Ja, geben Sie zu den Materialien, dass dieses 'nur' auch gemeint ist, obschon man es weglässt." Dann ist es doch besser, wenn wir es drin lassen, damit sich die anderen nicht um die Materialien bemühen müssen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Aber wenn Sie, Herr Gross, einen Beitrag gegen zu viele Vorschriften leisten wollen, sage ich Ihnen Folgendes: Es gibt dann noch andere Vorschriften, die mehr als drei Buchstaben haben, die wir weglassen könnten.