preparatory:AB 51704
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02
Wortprotokoll
Es geht hier darum, welches Stammkapital minimal und höchstens zuzulassen sei. Es ist richtig, dass der Bundesrat in seiner ursprünglichen Fassung nur ein Stammkapital von 40 000 Franken zugelassen hat - was darunter ist, hat er nicht zugelassen. Das ist also eine Verdoppelung gegenüber dem heutigen Betrag. Die Vernehmlassung hat aber gezeigt, dass ein ausgesprochenes Bedürfnis nach kleineren Summen vorhanden ist. Es ist ja der Zweck der Vernehmlassung, dass man die Antworten, die eintreffen, auch liest und ernst nimmt.
Es gibt aber trotzdem eine Änderung gegenüber heute: Heute ist es so, dass zwar 20 000 Franken vorgeschrieben sind, Sie aber nur 10 000 Franken einzuzahlen haben. Neu müssen Sie 20 000 Franken einzahlen; es ist also eine Verdoppelung des eigentlichen Kapitalengagements. Darum schlagen wir Ihnen vor, mindestens bei den 20 000 Franken zu bleiben, die dann aber voll einbezahlt werden müssen.
Nun ist geltend gemacht worden, es gebe in der Schweiz viele kleine Gesellschaften, die auch Konkurs machen. Ich möchte hier eine Lanze brechen für solche, die Konkurs machen - nicht im Einzelnen, aber im Generellen. In der Wirtschaft gehen Leute ein Risiko ein; namentlich junge, kleine Firmen, mit jungen Leuten, nehmen das Risiko auf sich, dass sie allenfalls alles verlieren. Das ist das unternehmerische Engagement des Menschen. Wenn Sie keine solchen Leute mehr finden, dann finden Sie auch keine mehr, die überleben. Die Chance und das Risiko gehören unweigerlich zusammen. Es ist die grosse Stärke der Privatwirtschaft, dass Unternehmen, die nicht florieren, sterben müssen. Dann beginnt es wieder von neuem. Das ist der Fluch beim Staat - ich muss Ihnen das sagen, darum dürfen Sie ihm nicht so viel geben -, dass er nicht sterben muss, oder es geht sehr lange, bis er sterben muss. Es gibt Katastrophen; wie Sie gesehen haben, war dies hinter dem Eisernen Vorhang der Fall, Sie kennen auch die Geschichte von England. Darum müssen wir aufpassen, dass wir nicht so legiferieren, dass keiner mehr sterben kann. Wenn Sie das Risiko wegnehmen, dann nehmen Sie auch die Chance weg.
Natürlich muss es verantwortbar sein. Es gibt anscheinend viele jüngere Leute, die mit 20 000 Franken Stammkapital eben versuchen, die Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Dann gibt es auch Fälle, wo es schief geht, und dann fängt man halt wieder von vorne an; das ist ja schliesslich das Leben. Nun, wir bitten Sie also, bei den 20 000 Franken zu bleiben, aber diese müssen dann einbezahlt werden.
Jetzt zur schwierigen Frage der Obergrenze: Heute haben wir ja 2 Millionen Franken. Von der Minderheit wird eine Obergrenze von 4 Millionen vorgeschlagen. Jetzt muss ich Ihnen sagen: Die Obergrenze ist eine gefährliche Geschichte. Wenn Sie mit einer Firma im Kleinen beginnen, im Verlaufe der Jahre das Stammkapital erhöhen müssen - weil die Firma grösser wird oder Finanzierungsschwierigkeiten, Eigenkapitalschwierigkeiten, hat; das heisst, Sie müssen einschiessen - und jetzt an die Grenze der 4 Millionen Franken stossen, diese Rechtsform also nicht mehr geht, dann müssen Sie eine Rechtsformänderung vornehmen und auf die Aktiengesellschaft umsteigen. Das ist mühsam, das ist mit Kosten verbunden. Dazu kommt noch, dass es sich dabei erst noch um eine Gesellschaft handelt, die punkto Risiko für die Gläubiger natürlich wesentlich schlechter ist als die GmbH, weil bei der GmbH neben dem Stammkapital immer auch noch eine Person dahinter steckt.
Darum ist es unzweckmässig, wenn Sie überhaupt eine Obergrenze vorsehen. Sie müssen sehen: In Ländern, in denen die GmbH die am meisten verbreitete Rechtsform ist, wie zum Beispiel in Deutschland, haben Sie natürlich Gesellschaften, die ein Stammkapital von 20, 100, 500 Millionen Franken haben. Da sind die Partner nicht mehr natürliche Personen. Das ist so, weil die Sache wächst, und man soll die Sache auch wachsen lassen und jetzt nicht solche Grenzen setzen, damit die hier umsteigen müssen.
Also, ich glaube, es ist gut, wenn Sie hier dem Antrag der Mehrheit und dem Entwurf des Bundesrates zustimmen. Das ist eine Lösung, die für die Kleinen, die beginnen, tragbar ist. In Bezug auf die Einzahlung des Stammkapitals ist es eine Verdoppelung des Risikos gegenüber heute, aber man bleibt bei 20 000 Franken. Sie müssen auch sehen: Wenn Sie auf 40 000 Franken gehen und dann die volle Einzahlung verlangen, wie das die Minderheit will, dann sind Sie nur noch 10 000 Franken von der minimalen Grösse der Aktiengesellschaft entfernt, weil bei der Aktiengesellschaft verlangt wird, dass mindestens 50 000 Franken einbezahlt werden. Und dann, muss ich Ihnen sagen, ist die GmbH als Übergangsform von der Personengesellschaft zur Aktiengesellschaft kein sehr interessantes Gefäss mehr.
Ich glaube, die Mehrheit berücksichtigt die Möglichkeit, dass Kleine und Grosse mit der GmbH arbeiten können. Das Risiko ist tragbar, und es ist nicht so, dass einer, der etwas Geld in der Brieftasche hat, leichtsinnig eine GmbH gründet. Ich wüsste nicht, warum; er könnte das Geld auch noch angenehmer verlieren als mit einer GmbH.