preparatory:AB 51970
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-07
Wortprotokoll
Herr Lustenberger bezieht sich auf einen Artikel, eine Zeitungsmeldung, wonach die Pensionskasse der SBB ein Loch von 4 Milliarden Franken aufweise. Er fragt, ob diese Aussage stimmt, wer für diese Situation die Verantwortung trägt und wie man diese Lücke schliessen kann.
Die Antwort: Es liegt derzeit noch keine testierte versicherungstechnische Bilanz der Pensionskasse der SBB per 31. Dezember 2004 vor, weshalb wir den in den Medien genannten Betrag weder bestätigen noch dementieren können. Die Lage einer Vorsorgeeinrichtung kann nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Im vorliegenden Fall dürfte die Unterdeckung unter Verwendung möglichst risikoloser Zinsen ermittelt worden sein und dann Eingang in diesen Artikel gefunden haben. Dies hat zu einer erheblich tieferen Deckung der Verpflichtungen geführt, als wenn die Berechnungen nach den Vorgaben in Artikel 44 BVV unter Anwendung des aktuellen, des derzeitigen technischen Zinssatzes durchgeführt worden wären.
Zur zweiten Frage: Bei der Pensionskasse der SBB handelt es sich um eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung, die im Rahmen des BVG in der Gestaltung ihrer Leistungen, in deren Finanzierung und in deren Organisation frei ist. Der Stiftungsrat der Pensionskasse SBB haftet für seine Handlungen gegenüber Dritten wie gegenüber der Stiftung.
Zur dritten Frage: Gemäss Artikel 44 Absatz 1 BVV muss die Pensionskasse SBB ihre Deckungslücke selber beheben. Ihr obliegt es, die zur Sanierung erforderlichen Massnahmen unter Beizug des Experten zu ergreifen.
Gestützt auf die Ursachenanalyse des Pensionskassenexperten und gestützt auf eine Asset-Liability-Studie und deren Empfehlungen wurden bereits erste Massnahmen ergriffen. Der Bundesrat beschäftigte sich in den letzten Jahren verschiedentlich mit der zugegebenermassen schwierigen Lage der Pensionskasse der SBB. Im Januar 2005 wurde eine gemischte Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Schwierigkeiten und die möglichen Lösungsansätze vertieft prüfen soll. Der Bundesrat möchte überdies die Situation aller bundesnahen Betriebe weiterhin eng begleiten. Es ist ihm ein Anliegen, die [PAGE 156] Angelegenheit mit den Schulden, die in den letzten Jahren durch die Ausfinanzierung von Pensionskassen entstanden sind, einmal zu beenden.