preparatory:AB 52369
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-14
Wortprotokoll
Die aktuelle Organisationsstruktur des Bundesamtes für Migration und im Speziellen des Direktionsbereiches Asylverfahren ist auf die Bearbeitung von bis zu 25 000 Asylgesuchen pro Jahr angelegt. Unser Bestreben ist es - auch für die Zukunft -, dass wir die Leute aufnehmen, die Flüchtlinge sind, die an Leib und Leben bedroht und die verfolgt sind, aber dass wir diejenigen, die keine Asylgründe haben, möglichst fern halten. Das war auch das Ziel im vergangenen Jahr. Darum konnten im vergangenen Jahr die Asylgesuchszahlen auf 14 000 gesenkt werden. In diesem Jahr erwarten wir etwa 10 000 Asylgesuche, sofern keine besondere Entwicklung eintritt und die konsequente Durchführung des Asylverfahrens beibehalten wird. Es besteht daher die Absicht, die Organisation anzupassen.
Ich bin auch überzeugt, dass in Zukunft mit einem konsequenten Verfahren die Zahl der echten Flüchtlinge nicht gesenkt wird, die Zahl der Asylgesuche aber unter 10 000 liegen wird. Daher wird die Organisation auf jährlich 10 000 Asylgesuche auszurichten sein. Dies wird eine Anpassung der Strukturen bei den Kantonen und beim Bund unausweichlich machen und selbstverständlich zu erheblichen Kostenreduktionen führen. Dies macht auch die Anpassung des Personalbestandes unausweichlich. Man kann nicht eine Struktur und einen Personalbestand aufrechterhalten, die auf eine zwei- oder dreimal so grosse Kapazität ausgerichtet sind. Aus diesem Grunde wird der Direktionsbereich Asylverfahren reorganisiert. Davon sind zunächst insbesondere die Kader betroffen: Einige von ihnen müssen zurückgestuft werden.
Die Umsetzung des vorgesehenen Personalabbaus erfolgt auf der Grundlage der Verordnung vom 10. Juni 2004 über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen sowie mehrheitlich über die Nichtverlängerung der Verträge von befristet angestellten Mitarbeitenden. Das betroffene Personal des Bundesamtes für Migration ist am Mittwoch, 2. März 2005, von der Amtsleitung über die getroffenen Entscheide und das weitere Vorgehen informiert worden. Zusammen mit den Kantonen, insbesondere mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, wird momentan die Anpassung der Strukturen in den Kantonen erarbeitet.
Wir haben festgestellt, dass die Verfahren in den Kantonen wesentlich länger brauchen als die Verfahren bei den bundeseigenen Empfangsstellen. Deshalb wurde die Verfahrenserledigung dort erhöht. Bereits heute werden 40 Prozent der Verfahren bei den Empfangsstellen abgewickelt. Es ist vorgesehen, in einem nächsten Schritt über etwa zwei Drittel der neuen Asylgesuche bereits in den Empfangsstellen zu entscheiden, was eine entsprechende Verlagerung von Arbeitsplätzen in diese Zentren zur Folge hat.
Dank der neuen Struktur werden die Abläufe vereinfacht, die Fristen der Bearbeitung verkürzt, und die Effizienz bei der Bearbeitung der Asylgesuche wird deutlich erhöht. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Prüfung der Asylgesuche weiterhin den gesetzlichen Grundlagen entspricht und auf qualitativ hohem Niveau erfolgt.
Das ist die Ausrichtung auf den Normalfall. Es ist uns bewusst, dass es nicht auszuschliessen ist, dass in Zukunft aufgrund von Ereignissen in Europa oder ausserhalb von Europa - Katastrophen, Bürgerkriege und dergleichen - plötzlich ein grosser Andrang von Asylsuchenden, von Flüchtlingen vor allem, erfolgen könnte.
Auf den 1. Januar 2006 werden darum vorbehaltene Entschlüsse erarbeitet, wie eine starke Zunahme der Asylgesuche über 10 000 hinaus - also auf 20 000, auf 30 000 oder sogar auf 40 000 Personen - infolge eines besonderen Ereignisses bewältigt werden könnte. Es geht also um einen vorbehaltenen Entschluss darüber, wie dann in allerkürzester Zeit reagiert werden könnte.