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preparatory:AB 52452

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Frau Kollegin Meier-Schatz, ich hätte eine praktische Frage an Sie. In Ihrem Minderheitsantrag I sagen Sie: "Übersteigt der Finanzbedarf für Familienzulagen 2 Prozent der massgebenden Einkommen ...." Was verstehen Sie darunter? Ist dies der Satz, der von einer Familienausgleichskasse zur Anwendung gebracht wird? Oder kann jeder Arbeitgeber, sobald sein individuelles Risiko 2 Prozent übersteigt, die überschiessende Leistung auf die Arbeitnehmer überwälzen?

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