preparatory:AB 52453
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-15
Wortprotokoll
Wir regeln hier in Artikel 17 die Finanzierungsform und sind mit verschiedenen Minderheitsanträgen konfrontiert, die in ihren Auswirkungen sehr unterschiedlich sind. So will Herr Scherer - um nur den Antrag der Minderheit III zu thematisieren - die Wirtschaft entlasten und die Familien belasten.
Nicht so mein Minderheitsantrag: Ich schlage vor, dass die Arbeitgeber, die schliesslich auf ihre patronale Leistung bis anhin immer sehr stolz waren, ihren Beitrag an die Familienausgleichskassen weiterhin leisten. Heute zahlen verschiedene Arbeitgeber je nach Branche und Region zwischen 0,5 und 5 Prozent an Leistungen. Der gesamtschweizerische Durchschnitt mit der Lösung der 200 und 250 Franken liegt nun bei 1,84 Prozent. Im Wissen um gewisse Bedenken der Wirtschaft und angesichts der Möglichkeit, dass die Beiträge in Zukunft erhöht werden, will ich der Wirtschaft die Möglichkeit einer Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmer geben, sobald die Hürde von 2 Prozent für die erbrachten Leistungen überschritten wird. Damit aber die Arbeitgeber diese Möglichkeit ausschöpfen können, müssen die Kantone diese Möglichkeit in ihrer Gesetzgebung auch verankern, wie dies z. B. der Kanton Wallis bereits gemacht hat, wo die Arbeitnehmer einen Beitrag von 0,3 Prozent beisteuern.
Meine Lösung unterscheidet sich von jener der Mehrheit insofern, als ich die Höhe der Arbeitgeberbeiträge, immer im kantonalen Ausgleich, gesetzlich verbindlich festschreibe und somit den Arbeitgebern mehr Sicherheit gebe. Die Festlegung des Schwellenwertes ist von Bedeutung, denn diese 2-Prozent-Bestimmung greift beim innerkantonalen Ausgleich. Die Vorgehensweise der Mehrheit, die formal die Möglichkeit schafft, die Beitragspflicht der Arbeitnehmer vorzusehen, ohne zu präzisieren, ab welchem Betrag, lässt wesentlich mehr Spielraum auf beiden Seiten, mit der Folge, dass auch die Arbeitgeber bei einer Änderung der Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen mehr in die Pflicht genommen werden könnten, ohne dass eine obere Grenze gesetzt wird.
Mit der von mir vorgeschlagenen Plafonierung der Arbeitgeberbeiträge zeige ich auf, dass ich durchaus bereit bin, Arbeitnehmende einen Beitrag leisten zu lassen. Da unterscheidet sich mein Minderheitsantrag auch vom Antrag der Minderheit II. Dies lässt sich angesichts der wachsenden Zahl von Kinderlosen durchaus rechtfertigen, denn auch diese Erwerbstätigen profitieren über kurz oder lang von den durch die Familien erbrachten Leistungen.
Selbst wenn der Einzelantrag Lustenberger ab einem gewissen Sockel eine paritätische Finanzierung einführen möchte, so hat er auch zur Folge, dass keine Begrenzung der Arbeitgeberbeiträge ins Gesetz geschrieben wird. Der Antrag wirft noch weitere Probleme auf, aber auf diese möchte ich hier nicht eingehen.
Nochmals zur Verbildlichung der Folgen meines Antrages: Nehmen wir nun mal an, dass eine Familienausgleichskasse Beiträge von 2,5 Prozent erheben muss. Das ist bereits heute bei gewissen Familienausgleichskassen der Fall. Die Arbeitgeber könnten so, immer vorausgesetzt, das kantonale Gesetz sieht diese Möglichkeit vor, die Arbeitnehmenden mit 0,5 Prozent belasten. Die Kantone können also vorsehen, dass im Ausmass von einem 2 Prozent übersteigenden Beitrag ein paritätischer Beitrag eingefordert werden kann.
Im Wissen, dass wir gegenwärtig eine Belastung von durchschnittlich 1,84 Prozent erreichen, erscheint mir die vorgeschlagene Plafonierung sinnvoll, und ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.