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preparatory:AB 52585

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Die Standesinitiativen Solothurn und Luzern verlangen, es sei eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung der Kinderzulagen zu schaffen, in deren Rahmen für jedes Kind eine volle Zulage vorgesehen ist. Ich beantrage Ihnen, diesen Initiativen keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Die Forderungen der Standesinitiativen decken sich mit jenen der parlamentarischen Initiative Fankhauser, welche jetzt ja in der zweiten Phase zu Ende beraten worden ist. Es macht meines Erachtens keinen Sinn, die gleiche Thematik nochmals aufzurollen.

2. Die Frage des Folgegebens hängt insbesondere damit zusammen, ob die Initiativen die Möglichkeit vorsehen, das Bundesgesetz als Rahmengesetz zu belassen, bei dem die Kantone weiterhin die Freiheit haben, die Kassen zu organisieren und die Höhe der Familienzulagen zu bestimmen, sodass sie ins Umfeld der übrigen kantonalen Gesetzgebung passen. Es ist also die Frage, ob dem föderalistischen Element auch zukünftig Rechnung getragen werden kann.

Dass die Familienzulagen heute in den Kantonen unterschiedlich sind, hat nämlich durchaus seinen Grund. Die Höhe dieser Zulagen korrespondiert direkt mit der gesamten Familienpolitik des jeweiligen Kantons. Es gibt Kantone, die in der Steuergesetzgebung über familienfreundliche Bestimmungen verfügen. Es gibt andere Kantone, in denen Auszubildende und Studenten grosszügige Leistungen für ihre Ausbildung erhalten. Wieder andere Kantone sehen sogar noch weitergehende Massnahmen für Kinder und Familien vor. Dass in diesen Kantonen die Familienzulagen in der Regel tiefer angesetzt sind als in Kantonen, welche kein derartiges gesetzgeberisches Umfeld kennen, dürfte eigentlich für jedermann nachvollziehbar sein. Die Höhe der Zulagen ist somit im Zusammenhang mit der Summe aller familienfreundlichen Leistungen eines Kantons zu sehen.

Die vorliegenden Standesinitiativen lassen die Möglichkeit leider ausser Acht, nur ein Rahmengesetz zu schaffen, bei welchem die Kantone nach wie vor frei wären, die Zulagenhöhe an das eigene Umfeld anzupassen. Der Nationalrat hat das vorhin leider auch ausser Acht gelassen. Es wird mit beiden Initiativen auf ein Bundesgesetz abgezielt, in welchem der Bund die Höhe der Zulagen festlegt.

Für die Minderheit ist die Frage des Folgegebens mit genau dieser Frage der Freiheit der Kantone verbunden. Aufgrund dieser Überlegungen will eine starke Minderheit diesen Standesinitiativen nicht Folge geben. Ich bitte Sie deshalb, die historisch gewachsenen föderalistischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kinder- und Ausbildungszulagen zu respektieren und den Kantonen die nötige Freiheit zu belassen. Wir hoffen auf den Ständerat.

Bitte stimmen Sie deshalb der Minderheit zu.