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preparatory:AB 52599

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-16

Wortprotokoll

War das eine Frage? Dann antworte ich Ihnen, und ich wiederhole mich: Schauen Sie in der Botschaft zum Nationalbankgesetz nach, wie Artikel 31 zu interpretieren ist. Sie werden zum Schluss kommen, dass dies ein rein technischer Artikel zur Verstetigung des Gewinnes über die Zeit ist und nichts mit den Ausschüttungsvorschriften der Verfassung zu tun hat.