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preparatory:AB 52623

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Zum Gold gibt es viele Sprichwörter, viele Geschichten, viele Märchen. Selten gehen sie glücklich aus; häufig bringt einen das Gold auf Abwege. Ich denke, auch der Bundesrat befindet sich auf Abwegen. Er wird das Gold nicht so los wie Hans im Glück, es wird unserem Hans-Rudolf auf diese Art und Weise kein Glück bringen. Lese ich die Antworten auf unsere Interpellationsfragen, so werde ich den Eindruck nicht los, dass es sich um den krampfhaften Versuch handelt, Schritte zu rechtfertigen, deren sich der Bundesrat absolut nicht sicher ist. Diverse Widersprüche und wenig überzeugende Behauptungen tummeln sich in den bundesrätlichen Aussagen.

Erstes Beispiel: Es wird gesagt, die rasche Ausschüttung des Goldvermögens beseitige die problematische Doppelrolle der Schweizerischen Nationalbank als geldpolitische Behörde und als Vermögensverwalterin für die öffentliche Hand. Zum einen bestreite ich, dass diese Doppelrolle problematisch ist, zum andern wird sie nicht etwa aufgehoben oder beseitigt; sie bleibt bestehen. Die Nationalbank wird weiterhin Gewinne äufnen und wird weiterhin mit dem EFD darüber verhandeln, wie diese Gewinne ausgeschüttet werden. Diese Doppelrolle bleibt bestehen. [PAGE 364]

Zweites Beispiel: Es wird gesagt, mit dem schnellen Ausschütten und dem schnellen Beschluss zum Gold werde eine Vorwirkung der Kosa-Initiative verhindert, man könne einen gefährlichen Präzedenzfall verhindern. Ich meine, Herr Bundesrat, dass das Gegenteil mindestens so wahr ist, falls Sie mir diese Formulierung erlauben: Jede Initiative hat eine Wirkung, sobald sie eingereicht ist. Das ist ja meist auch gerade der Sinn; man will nicht immer unbedingt gewinnen, sondern man will eine Wirkung erzielen. Ob Sie das Geld sofort verteilen oder später: Die Kosa-Initiative hat so oder so schon gewirkt.

Drittes Beispiel, die Interpretation von Artikel 31 des Nationalbankgesetzes: In der Antwort auf die dritte Frage der grünen Fraktion sagen Sie, was ein Gewinn ist: "Wirtschaftlich betrachtet stellt jede Auflösung von Reserven Gewinn dar." Und zum Gesetz sagen Sie, sein einziger Zweck sei die Verbesserung der Planbarkeit der Einnahmen für Bund und Kantone. Wenn wir dieses Gold jetzt als Gewinn anschauen und zugleich auf die Aussage zurückkommen, dass die Planbarkeit der Einnahmen für Bund und Kantone wichtig ist, dann geht es ja um die Verstetigung. Sie führen aber dieses Argument ad absurdum mit Ihrer Interpretation, dass dann, wenn man einen grossen Brocken ausschüttet, alles nicht mehr gelten soll. Diese Aussage findet sich in der Antwort auf unsere Interpellation. Es kann doch nicht sein, dass dann, wenn man viel auf einmal ausschütten will, alles nicht mehr gilt. Das hätten Sie schon mehrfach machen können. Wir haben schon darüber diskutiert, dass wir eigentlich seit längerer Zeit auch zu viele andere Reserven hätten. Sie schütten in den letzten Jahren ja so viel aus, weil der Sockel an Reserven eigentlich zu hoch ist. Da könnten Sie das auch alles auf einmal ausschütten und sagen: Wenn wir dann viel ausschütten, gilt die ganze Verstetigung nicht mehr.

In diesem Sinne finde ich wirklich sehr viel Widersprüchliches in Ihren Antworten. Wenn Herr Wehrli hier wäre, würde ich ihm noch ins Gedächtnis rufen, dass im März 1997, in meiner ersten Session, der damalige Bundespräsident Koller diese Golddebatte auslöste.

Ich halte fest: Wir stehen vor einem ungewöhnlichen, nicht gerechtfertigten Tempo der Ausschüttung, wir haben widersprüchliche Auslegungen zu Artikel 31 des Nationalbankgesetzes, und wir haben eine wenig überzeugende Argumentation. Ich vermute, Herr Bundesrat, es gehe auch um die Besänftigung der Kantone im Hinblick auf die riesigen Steuerausfälle bei der Unternehmenssteuerreform II. So, Herr Bundesrat, gewinnt man nicht das Vertrauen unserer Leute im Land. Das sehr konzise, klare Votum von Kollege Jost Gross müsste Sie, Herr Bundesrat, zum Nachdenken bringen.

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